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SVP für ein strengeres Regime im Strafvollzug

Die Erkenntnis, dass ein Therapieverlauf ausreichend dokumentiert werden muss, war bereits eine der Hauptschlussfolgerungen im Mordfall Brumann. Es ist deshalb grobfahrlässig, dass diese Haupterkenntnis aus dem tragischen Tötungsdelikt an der Pfadiführerin offensichtlich nicht vollständig und korrekt umgesetzt wurde.
Die SVP hält im Weiteren an der Forderung fest, dass Urlaub für Hochrisikotäter nur äusserst zurückhaltend gewährt werden darf. Der Justizdirektor muss diese zudem bewilligen. Nur so besteht die Gewähr, dass diese Urlaube äusserst zurückhaltend und mit der notwendigen Vorsicht erteilt werden. Die neue Bestimmung, dass Vollzugslockerungen grundsätzlich nur noch möglich sein sollen, wenn durch eine deliktsorientierte Therapie eindeutig Behandlungserfolge belegt werden können, ist eine Risikostrategie. Es gibt noch keine verlässlichen Studien, welche belegen würden, dass eine deliktsorientierte Therapie tatsächlich Erfolg versprechend ist. Zudem hat gerade die Kinder- und Jugendforensik, welche ebenso von Regierungsrat Notter mit dem Ziel installiert wurde, Opfer zu schützen und Straftäter zu resozialisieren, in gravierender Art und Weise im Falle des Schlägers B. aus Hedingen versagt. Die Verantwortung für die Sicherheit kann letztendlich nicht an Psychiater und Therapeuten delegiert werden, sondern muss von den zuständigen politischen Behörden wahrgenommen werden.
Die Schweizer Bevölkerung hat sich mit Annahme der Verwahrungsinitiative klar für ein strengeres Regime im Strafvollzug ausgesprochen. Die Sicherheit der Bevölkerung wurde dabei höher gewichtet als die mögliche Haftentlassung von Verwahrten. Dieser Grundsatz muss die Richtlinie für das Amt für Justizvollzug sein.
Der Expertenbericht, welcher heute von Dr. Müller anlässlich einer Medienkonferenz vorgestellt wurde, bringt Licht in die Vorfälle rund um den Hafturlaub von A.G. Erschreckend ist dabei die Aussage, dass der Therapieverlauf mangelhaft dokumentiert gewesen sei.

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