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SVP für nachfragegerechtes Miteinander der Verkehrsträger

Die SVP des Kantons Zürich ist gesamthaft gesehen erfreut über das Kommissionsergebnis betreffend Teilrevision des Kantonalen Richtplans Kapitel Verkehr. Wichtig sind für die SVP dabei die nachfolgenden Grundsätze:
Das Verkehrsaufkommen ist zu bewältigen, nicht zu verhindern. Engpässe bei den verschiedenen Verkehrsträgern sind nachfragegerecht zu beheben. Das Recht auf freie Wahl des Verkehrsmittels hat höchste Priorität. Wichtig für unseren Kanton ist aus Sicht der SVP die Erhaltung bezw. Verbesserung Standortattraktivität für den Lebens- und Wirtschaftsraum bezüglich verkehrsbezogener Erschliessung. Im Sinne einer vorausschauenden Planung sind zukünftige Entwicklungen von Verkehrsströmen zu berücksichtigen und in die Planung zwecks Trasseesicherungen mit einzubeziehen.
Kein Verständnis kann die SVP für die unzähligen, von linker und grüner Seite eingebrachten Minderheitsanträge aufbringen, die darauf abzielen, vor allem den MIV zu behindern und die Bewegungsfreiheit der einzelnen Einwohner und Einwohnerinnen dieses Kantons einzuschränken. Sollten solche Anträge mehrheitsfähig werden, wäre dies ein sehr problematisches Zeichen für den Lebens- und Wirtschaftsraum Zürich. Der Kanton Zürich braucht keine Dämonisierung des Privatverkehrs und schon gar kein gegeneinander Ausspielen der verschiedenen Verkehrsträger.
Die SVP wurde in ihrer Haltung zu dieser Vorlage durch die am 27.10.2006 vom Bundesamt für Raumentwicklung (are) veröffentlichten Studie betreffend einer “Gesamtsicht über die Kosten und Nutzen des Landverkehrs” bestätigt.
4.1 Gesamtverkehrsstrategie
Die Gesamtverkehrsstrategie orientiert sich am Gesamtverkehrskonzept des Regierungsrates. Zentral sind unter diesem Abschnitt die einleitend erwähnten Grundsätze. Die SVP findet ihre eigenen Vorstellungen unter dem Titel Zielsetzungen weitgehend als erfüllt. So ist auch der Grundsatz, dass die einzelnen Verkehrsträger nicht konkurrierende Einzelsysteme, sondern zusammen Bestandteile des Gesamtverkehrssystems sind, ausdrücklich festgehalten.
Die Aufgabenzuweisung auf die Ebenen Kanton, Regionen und Gemeinden bei den Massnahmen zur Umsetzung werden nach dem Grundsatz der Entscheidungskompetenz auf möglichst tiefer Stufe als zweckmässig beurteilt.
4.2 Strassenverkehr
Mit der auf Stufe Kanton zu vollziehenden Planung ist die Erreichbarkeit der Siedlungsgebiete in Abstimmung mit dem Schienennetz zu sichern. Die Kapazitäten sind so auszurichten, dass eine reibungslose Verkehrsabwicklung im Normalfall gewährleistet ist. Die Entlastung der Wohngebiete vom Durchgangsverkehr muss ein klares Ziel sein. Die SVP begrüsst daher die vorgeschlagenen Karteneinträge zwecks Lückenschliessungen, gezielten Ergänzungen und Ausbauten am Hochleistungs- und Hauptstrassennetz.
Die zukünftig notwendigen Anpassungen am Strassennetz ziehen hohe Investitionen nach sich, doch bestätigt die erwähnte Studie des are eindrücklich, dass Investitionen in Verkehrsinfrastrukturen wichtige Vorleistungen für das Wirtschaftswachstum darstellen und dabei die Strasse einen hervorragenden Deckungsgard aufweist.
4.3. Oeffentlicher Personenverkehr
Die Zielsetzung “Mindestens die Hälfte des Verkehrszuwachses soll vom öffentlichen Verkehr übernommen werden” wird von der SVP nicht geteilt, da dies vor allem die ländlichen Gebiete benachteiligt. Zusätzlicher Verkehr soll mit demjenigen Transportmittel abgewickelt werden, das die Bedürfnisse sinnvoll, umweltfreundlich und wirtschaftlich abdecken kann.
Die SVP trägt sämtliche der in der Regierungsrätlichen Vorlage vorgeschlagenen Objekte mit. Hingegen werden mehrere der gegenüber dem Antrag der Regierung neu aufgenommenen Objekte nicht unterstützt.
Der öffentliche Verkehr, im Kanton Zürich speziell der ZVV, wird von der öffentlichen Hand massiv mitfinanziert und steht in hoher Verantwortung auch gegenüber dem Steuerzahler. Angebotsausbauten sind wie bei den anderen Verkehrsträgern auch nur dort vorzunehmen, wo eine entsprechende Nachfrage besteht.
4.3.a Fuss- und Veloverkehr
Die Einfügung eines separaten Kapitels “Fuss- und Veloverkehr” beurteilt die SVP als nicht sachgerecht. Die Abhandlung dieses Themas im Kapitel 4.2. Strassenverkehr wäre sachlich richtig gewesen, vor allem auch, weil alle Objekte genau gleich wie die Strassen aus dem von den Automobilisten gespiesenen Strassenfonds finanziert werden.
Da die SVP diesem Thema eine gewisse Bedeutung nicht abspricht, wird versucht, mit Kompromissanträgen die Angelegenheit in der Ratsdebatte in realistischere Bahnen zu lenken.
4.4 Parkierung und verkehrsintensive Einrichtungen
Die SVP beurteilte die ursprüngliche Fassung in der regierungsrätlichen Vorlage als zu eng und zu einschränkend. Die nachfragegerechte Erschliessung von publikumsintensiven Einrichtungen ist zu gewährleisten. Die heutige Vorlage wurde nach Kenntnisnahme der im Sommer 2006 erschienenen neuen Vorgaben des Bundes zu diesem Themenkreis erarbeitet. Mit der vorgeschlagenen Regelung bleibt den regionalen Planungsträgern die Kompetenz für die Standortfestlegung von verkehrsintensiven Einrichtungen erhalten.
4.5. Güterverkehr
Die Stärke des Güterverkehrs mit der Bahn liegt beim Transport über grosse Distanzen und von Massengütern. Dazu sind in der Schweiz wenige regionale Umschlagsterminals notwendig. Die SVP erachtet das Projekt des geplanten Terminals (Gateway) Dietikon Niderfeld, also mitten in einer stark belasteten Agglomeration als nicht sinnvoll und wird diese Festlegung bekämpfen.
4.6. Luftverkehr
Wir nehmen zur Kenntnis, dass das Thema Flughafen Zürich – Kloten in einer separaten Vorlage abgehandelt wird.
Wir begrüssen die offene Formulierung in den Zielsetzungen für die weiteren Flugplätze. Eine definitive Bestimmung betr. Ausserbetriebsetzung der Piste Dübendorf bei Aufgabe des militärischen Flugbetriebs lehnen wir im heutigen Zeitpunkt ab.
4.7 Schifffahrt
Neben der Nutzung der Schifffahrt für Freizeitzwecke und den Fährbetrieb ist auch der nachfragegerechte Transport von Massengütern (Kies) von Bedeutung. Die SVP unterstützt auch die eng gefasste Festschreibung, dass in Ausnahmefällen zusätzliche Bootsliegeplätze zugelassen werden können.Vorlage 4222a Kantonaler Verkehrsrichtplan Teilrevision Kapitel 4 (Verkehr)
Referent: KR Hans-Heinrich Heusser

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