SVP für personelle Trennung zwischen Aufsichtsorgan und strategischer Führung
Die Kantonsratsfraktion der SVP des Kantons Zürich hat an ihrer heutigen Sitzung den Grundsatzentscheid gefällt, dass Mitglieder des Kantonsrats im Sinne einer klaren Aufgaben- und Verantwortungsteilung nicht gleichzeitig dem Bankrat der Zürcher Kantonalbank angehören sollten. Auf diese Weise lassen sich allfällige Interessenkonflikte zwischen dem Kantonsrat als Aufsichtsorgan und der strategischen Führung der zu beaufsichtigenden Bank vermeiden. Die Erfahrungen der jüngsten Wirtschaftsgeschichte lehren, dass diesbezüglich strenge Massstäbe gesetzt werden müssen.
Die Fraktion beschloss zudem, im Zuge der 2. Lesung des Kantonalbankgesetzes einen Antrag auf eine Gesetzesänderung zu stellen, damit derartige Interessenkollisionen für die Zukunft ausgeschlossen sind.
Die SVP-Kantonsratsfraktion wird keine Kantonsräte in den Bankrat vorschlagen oder wählen, sofern diese nicht bereit sind, auf ihr Kantonsratsmandat zu verzichten. Bereits nominierte Kantonsräte werden siKeine Kantonsräte im Bankrat der Zürcher Kantonalbank