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SVP hält an ihrer Forderung nach unabhängiger Untersuchung fest

Die SVP begrüsst die chronologische Zusammenfassung der Ereignisse seit dem 28.11.2002, welche heute vom Oberstaatsanwalt präsentiert wurde.
Die Zusammenfassung ist eine schonungslose Offenlegung der möglichen Schwachpunkte und Versäumnisse, welche schlussendlich zu diesem Tötungsdelikt geführt haben.

Die SVP nimmt davon Kenntnis, dass die Oberstaatsanwalt im Einvernehmen mit dem Justizdirektor Abklärungen für die Zeit ab 2002 bis 2007 vornimmt. Die SVP fordert, dass dieser Zeitraum auch von den Aufsichtskommissionen des Kantonsrates durchleuchtet werden muss. Der Kantonsrat ist gemäss Verfassung für die Kontrolle der Regierung und der Verwaltung zuständig und nicht die Oberstaatsanwaltschaft.

Was den Zeitraum ab dem 23.8.2007 betrifft, so hält die SVP an ihrer Forderung zur Einsetzung eines ausserkantonalen und ausserordentlichen Staatsanwaltes fest. Es steht aufgrund der Ereignisse zweifelsfrei fest, dass das Amt für Justizvollzug, die Kantonspolizei sowie die Stadtpolizei Uster im Fokus der Ermittlungen stehen. Auch wenn diese Abklärungen gegenwärtig nicht strafrechtlicher Natur sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu solchen kommen wird. ¨

In Anbetracht der Tatsache, dass Abklärungen gegen kantonale Institutionen laufen, welche einen engen Kontakt untereinander pflegen, drängt sich eine unabhängige Untersuchung auf, um jeglichen Anschein von Befangenheit von allem Anfang an ausschliessen zu können.

Pro Memoria:Ein Dringliches Postulat, welches einen ausserordentlichen, ausserkantonalen Staatsanwalt fordert, wurde am vergangenen Montag im Kantonsrat behandelt. Dabei hat eine absolute Mehrheit von 92 Personen die Dringlichkeit unterstützt.

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