SVP kämpft gegen die Begrenzung des Pendlerabzugs
Der Regierungsrat will den Pendlerabzug auf maximal 3000 Franken beschränken. Die SVP hat sich bereits bei der Volksabstimmung zu FABI gegen diese krasse Begrenzung des Arbeitskostenwegabzugs und gegen diese Steuererhöhung ausgesprochen. Die Begrenzung des Pendlerabzuges diskriminiert Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, welche einen langen Arbeitsweg auf sich nehmen müssen und vor allem die ländliche Bevölkerung.
Die vom Regierungsrat heute in Vernehmlassung gegebene massive Beschränkung des Pendlerabzugs benachteiligt alle, die auf ein Auto angewiesen sind, insbesondere die ländlichen Gebiete. Es kann nicht sein, dass die aufs Auto angewiesenen Personen aus Rand- und Bergregionen für die Wünsche der Städte und Agglomerationen aufkommen müssen.
Der Entscheid des Regierungsrates ist sozialistisch, mutlos und einseitig. Er stellt eine Diskriminierung der Autofahrer, des Gewerbes und nicht zuletzt der ländlichen Gebiete dar. Sollte die SVP scheitern und der Pendlerabzug begrenzt werden, wird die SVP Steuersenkungen im Umfang der Abzüge einfordern. Die Aufwände für die FABI-Vorlage dürfen nicht durch Mehreinnahmen auf Kosten der Autofahrer erzielt werden. Schliesslich ist die SVP auch nicht bereit, durch solche unsozialen Steuererhöhungen unnötige Projekte wie das Tram Hardbrücke finanzieren zu müssen. Am 30. November 2014 stimmt der Kanton Zürich über das Hardbrücke-Tram ab. Es geht um CHF 130 Mio. für 700 m Tramschienen! Und das in einer Zeit, wo der Kanton in Schulden zu versinken droht.