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SVP-Kantonsratsfraktion fordert Ergänzung des Informations- und Datenschutzgesetzes

Gemäss Medienmitteilungen der Kantonspolizei Zürich handelt es sich beim mutmasslichen Täter um einen 16-jährigen Schweizer. Etwas präziser sind die Angaben des Tages Anzeigers von gestern, welche von einem Serben sprechen, welcher vor einem Jahr eingebürgert worden sei.

Obwohl die Angaben in der Medienmitteilung der Kapo Zürich nicht falsch sind, muss man sich die Frage stellen, wieso die Tatsache, dass es sich beim mutmasslichen Täter um einen eingebürgerten Jugendlichen aus Ex-Jugoslawien handelt, verschwiegen wird.

Entschieden tritt die SVP dagegen an, dass das Problem der Ausländerkriminalität durch die Linken und Netten „eingebürgert“ wird. Dieser neue Fall von schwerer Gewalt verursacht durch einen eingebürgerten jugendlichen Ausländer zeigt in aller Deutlichkeit, dass die Forderung der SVP auf Einführung einer Karenzfrist für das Bürgerrecht dringend notwendig ist.

Die SVP fordert, dass in Medienmitteilungen von Polizei und Strafvollzugsbehörden darüber orientiert wird, ob es sich um einen Schweizer, einen eingebürgerten Ausländer oder um einen Ausländer handelt. Die Bevölkerung hat das Anrecht durch die Behörden des Kantons Zürich vollumfänglich und korrekt informiert zu werden.

Die SVP Kantonsratsfraktion wird deshalb bei den Beratungen zum Gesetz über die Information und den Datenschutz (Vorlage 4290b), welches in einer der kommenden Sitzungen in zweiter Lesung im Kantonsrat beraten wird, verlangen, dass folgender Paragraph neu eingeführt wird

§ 17 § 17, Ziff. 3 (neu)

In Verlautbarungen der Polizei und der Justizvollzugsbehörden ist auf die Nationalität von Tätern hinzuweisen. Zu erwähnen ist ferner, wenn ein Täter die schweizerische Staatsbürgerschaft vor weniger als zehn Jahren erlangt hat.

Unzulässiges Unterdrücken relevanter Tatsachen
Medienmitteilung vom 17. Januar 2007

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