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SVP lanciert bürgerlichen Gegenentwurf für Kantonsverfassung

Mit 147 Artikeln ist der Verfassungsratsentwurf schon heute mehr als doppelt so lang wie die geltende Kantonsverfassung (65 Artikel). Dabei fehlen im Projekt des Verfassungsrates zwei substantielle Kapitel: Die Abschnitte „Kirche und Staat“ sowie „Wahlkreise“ wurden ausgeklammert. Zu diesen zentralen Fragen kann der Bürger im Rahmen der Vernehmlassung nicht Stellung nehmen. Dafür wurde einer linken Minderheit stattgegeben, das Modell „Regionen statt Bezirke“ als Alternativvorschlag zur Vernehmlassungsvorlage mitzuliefern. Gegen all diese Vorschläge ist die SVP-Fraktion angetreten; leider erfolglos.
Der vom Verfassungsrat erarbeitete Entwurf entspricht in keiner Weise den liberalen Vorstellungen der SVP-Fraktion: Eine Allianz aus SP, Freisinnigen und kleineren Parteien hat einen wohlfahrtsstaatlichen Wunschkatalog erarbeitet. Die Vorlage ist zu umfangreich, zu detailliert und inhaltlich wesentlich von sozialistisch-zentralistischen Ansätzen geprägt. Der Rat lehnte es ab, klare Kriterien für die Erteilung des Bürgerrechts in die Verfassung aufzunehmen. Auch der Steuerfuss soll in der Kantonsverfassung nicht aufgeführt werden. Zudem enthält der Verfassungsentwurf einen völlig überdimensionierten Aufgabenkatalog, welcher massivem Staatsinterventionismus Vorschub leisten würde. Das Grundrechtskapitel schliesslich hat mit „Freiheitsrechten“ nach klassischem Verständnis nichts mehr zu tun: Ideen der Drittwirkung und die Förderung von Randgruppen prägen das Regelwerk.
Die SVP-Fraktion ist nicht bereit, einem Verfassungsentwurf zuzustimmen, der weniger freiheitlich als die heutige Verfassung ist. Deshalb beantragt sie heute, statt dieser Vorlage den viel zitierten Verfassungsentwurf von Peter Karlen und Peter Kottusch in die Vernehmlassung zu schicken. Dieser ist mit 70 Artikeln nur halb so lang und verzichtet namentlich auf unnötige Detailregelungen. Im Gegensatz zur Vorlage der Ratsmehrheit ist der Entwurf Karlen/Kottusch ein echter Verfassungsentwurf, der sich auf das Wesentliche beschränkt und verfassungsrechtliche Eckwerte setzt.An der heutigen Sitzung verabschiedet der Verfassungsrat einen über 147 Artikel umfassenden Entwurf für eine neue Zürcher Kantonsverfassung. Bei diesem Entwurf handelt es sich im wesentlichen um einen Kompromiss aus Kreisen der SP und der FDP sowie der kleineren Parteien. Die SVP-Fraktion lehnt die Vorlage ab, weil sie zu wenig freiheitlich, zu staatsgläubig und viel zu lang ist. Stattdessen lanciert die SVP einen bürgerlichen Gegenvorschlag für die Vernehmlassung.

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