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SVP lanciert Volksinitiative

An ihrer Sitzung vom Mittwoch, 21. Juni 2000 haben Parteileitung und Kantonalvorstand der SVP des Kantons
Zürich ohne Gegenstimme beschlossen, der Delegiertenversammlung vom Montag, 3. Juli 2000 die Lancierung
einer Volksinitiative zur Verankerung des Steuerfusses in der Kantonsverfassung zu beantragen. Dadurch würden
Steuerfusserhöhungen im Kanton Zürich dem obligatorischen Referendum unterstellt und Steuersenkungen könn-
ten in Zukunft auch mittels Volksinitiative erwirkt werden.
Der Text der Initiative lautet wie folgt (Entwurf):
§ 20 der Kantonsverfassung (neu):
Der Bürger hat Anspruch auf niedrige Besteuerung.
Die aufgrund der im Steuergesetz festgelegten Steuersätze berechnete Steuer ist die einfache Staatsteuer. Än-
derungen sind in jedem Fall der Volksabstimmung zu unterbreiten.
Der Steuerfuss beträgt höchstens …* Prozent der einfachen Staatssteuer.
* aktueller Steuerfuss zum Zeitpunkt der Volksabstimmung (momentan: 105 Prozent)
Die SVP des Kantons Zürich bedauert, dass der Kantonsrat bei der letzten Steuerfussfestsetzung sowohl ihre
Anträge zur Kostensenkung als auch den Antrag auf eine 10-prozentige Senkung des Staatssteuerfusses abge-
lehnt hat. Sie beabsichtigt, nach Annahme der Initiative durch das Volk, umgehend ein zweites Volksbegehren
auf Senkung des Staatssteuerfusses zu lancieren.
Die SVP des Kantons Zürich stellt mit grosser Sorge fest, dass als Folge des Einnahmenüberschusses im letz-
ten Jahr bereits wieder neue Begehrlichkeiten laut wurden, deren Durchsetzung unweigerlich ein weiteres Anwach-
sen der Staatsquote mit sich führen würde. Dieser Trend kann nur gestoppt werden, indem der Staat unter dem
Druck von Einnahmenkürzungen gezwungen wird, endlich auch die Kosten zu senken. Die SVP ist sich bewusst,
dass wirksame Massnahmen auch Gesetzesanpassungen erfordern und ersucht daher den Regierungsrat, endlich
mehrere Varianten zur Ausgaben- und Aufgabenreduktion auszuarbeiten und vorzulegen.Mitspracherecht des Volkes in Steuerangelegenheiten

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