SVP lehnt Einbürgerungsgesetz ab
Heute hat die Justizdirektion einen ungenügenden Entwurf zu einem kantonalen Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht präsentiert. Das Gesetz hält bereits einer ersten Betrachtung nicht stand, weshalb es die SVP klar ablehnt: Es geht nicht an, dass mit einer kantonalen Gesetzesvorlage durch die Hintertür ein rechtlicher Anspruch auf Erlangung des Schweizer Bürgerrechts eingeführt wird. Im Rahmen der angelaufenen Vernehmlassung wird die SVP die Vorlage noch detailliert würdigen und gleichzeitig ihre Vorschläge zur Regelung der Bürgerrechtserteilung präsentieren.
Der Regierungsrat gibt vor, mit seinem Entwurf für ein kantonales Bürgerrechtsgesetz übersichtliche Regelungen für die Verleihung des Schweizer Passes zu schaffen. Tatsächlich aber würde der vorliegende Entwurf die rechtliche Situation auf kantonaler Ebene zusätzlich verkomplizieren. Der vorliegende Entwurf macht einen wenig durchdachten Eindruck. Ist der Zürcher Regierungsrat wirklich in aller Ernsthaftigkeit der Auffassung, dass Jugendliche, deren letztes Verbrechen (also z.B. ein Mord oder eine Vergewaltigung) mehr als fünf Jahre zurückliegt, die Rechtsordnung beachten und somit eingebürgert werden können? Und erachtet es die Zürcher Regierung wirklich als opportun, dass mit der vorgeschlagenen Härtefallregelung ein Freipass für alle IV-Rentner zur Einbürgerung gegeben wird, ohne dass diese integriert sein müssen?
Mit dem neuen kantonalen Bürgerrechtsgesetz würde zudem faktisch ein rechtlicher Anspruch auf Erteilung des Bürgerrechts geschaffen, was die SVP immer klar abgelehnt hat und was auch bei einer Mehrheit der Stimmberechtigten auf Ablehnung stossen würde. Die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf den Schweizer Pass würde nicht nur die Zahl der Einbürgerungen ein weiteres Mal drastisch erhöhen, sondern auch die Gemeindeautonomie und das föderale Prinzip, auf welchem das Schweizer Bürgerrecht aufbaut, in folgenschwerer Weise aushöhlen.
Derartige Regelungen sind nicht nur unnötig, sondern gefährlich. Die SVP lehnt das kantonale Bürgerrechtsgesetz entschieden ab: Hier muss die Kantonsregierung noch einmal über die Bücher. Die SVP behält sich vor, das geplante Bürgerrechtsgesetz auch mit einem Referendum zu bekämpfen.
Ungenügender Gesetzesentwurf des Regierungsrates
Die SVP des Kantons Zürich lehnt den Entwurf für ein kantonales Bürgerrechtsgesetz entschieden ab. Mit dem vorliegenden Entwurf wird ein gesetzlicher Anspruch auf das Bürgerrecht geschaffen. Zudem werden die in der Kantonsverfassung genannten Grundvoraussetzungen für eine Einbürgerung bis zur Unkenntlichkeit verwässert. Für die SVP ist zentral, dass die Gemeinden unter Beachtung der in der Kantonsverfassung genannten Grundanforderungen weiterhin frei über Bürgerrechtsgesuche entscheiden können.