SVP prüft rechtliche Schritte gegen den Regierungsrat
Mit der Revision des Steuergesetzes haben der Kantonsrat und das Volk (durch die Nichtergreifung des Referendums) einen politischen Entscheid gefällt, den zu interpretieren oder, dessen Umsetzung auf die lange Bank zu schieben, dem Regierungsrat nicht ansteht. Die Exekutive hat die Beschlüsse der Legislative auszuführen, und es zeigt sich immer wieder, dass dies sehr schnell gehen kann, wenn es etwa darum geht, eine private Fluggesellschaft mit Hunderten von Steuermillionen zu alimentieren oder wenn eine Verfahrensverordnung zur Registrierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften zu erlassen ist.
Eine Senkung der Steuern ist heute dringender denn je, um die angeschlagene Konjunktur wieder anzukurbeln. Denn wie der Regierungsrat in der Weisung zu seiner Vorlage selbst festhält, ist die Steuerbelastung ein wichtiger Standortfaktor. Ausdrücklich erwähnt werden auch die positiven Effekte des Steuerwettbewerbs auf das staatliche Verhalten und die damit verbundenen Vorteile für den Bürger und Steuerzahler. Es ist daher absolut unverständlich und inakzeptabel, dass der Regierungsrat die eigene Vorlage erst mit so grosser Verspätung in Kraft setzen will.Steuersenkung erträgt keinen Aufschub
Die Ankündigung des Regierungsrats, die Änderung des Steuergesetzes vom 25. August 2003, mit der die natürlichen Personen entlastet werden, erst auf den 1. Januar 2006 in Kraft setzen zu wollen, ist für die SVP des Kantons Zürich nicht akzeptabel. Sie prüft daher Massnahmen zum Schutz des Willens von Volk und Parlament und erwägt eine Beschwerde an das Bundesgericht.