SVP unterstützt kosteneffizenten Zusammenschluss
Die Stiftungsaufsichten des Kantons Zürich und der Ostschweiz sollen fusionieren. Die SVP begrüsst das Vorhaben, das sich zurzeit in der Vernehmlassung befindet. Sie hat jedoch noch offene Fragen.
Die Aufsicht über die Pensionskassen fällt in den Aufgabenbereich der BVS. (Bild: Anastasia Shuraeva (Pexels.com))
Im Kanton Zürich ist die Totalrevision des Gesetzes über die BVG- und Stiftungsaufsicht angedacht. Die BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS) ist seit dem 1. Januar 2012 eine öffentlich- rechtliche Anstalt mit Sitz in Zürich. Im Rahmen des gesetzlichen Auftrages nimmt die BVS die Aufsichtsaufgaben wahr für Einrichtungen der beruflichen Vorsorge in den Kantonen Zürich und Schaffhausen sowie für klassische Stiftungen, die nach ihrer Bestimmung dem Kanton Zürich oder einer Gemeinde des Kantons Zürich angehören.
Gemeinsame Aufsichtsregion
Mit der Totalrevision sollen die beiden Aufsichtsregionen der BVS und der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (OSTA) zu einer gemeinsamen Aufsichtsregion zusammengelegt werden. Dies geschieht mittels der Interkantonalen Vereinbarung über die BVG- und Stiftungsaufsicht der Kantone Zürich, Glarus, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Thurgau und Tessin. So sollen zusätzliche Synergien in der Verwaltung genutzt werden. Die Westschweizer und die Nordwestschweizer Kantone planen ähnliche Zusammenschlüsse oder haben diese schon getätigt.
SVP befürwortet Zusammenschluss
Die SVP-Kantonsratsfraktion kann grundsätzlich nachvollziehen, dass OSTA und die BVS eine interkantonale Vereinbarung eingehen möchten. Wir gehen davon aus, dass die Synergien für die OSTA grösser sein werden, als für die BVS.
Fragen der SVP
Am angedachten Gesetzestext ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Dennoch stellen sich folgende Fragen oder aber haben wir folgende Anmerkungen: – Die Kosteneffizienz muss bei einem Zusammenschluss ersichtlich sein. – Wer führt bei der neuen interkantonalen Vereinbarung die Oberaufsicht aus? – Erfolgt die Finanzierung wie bisher über Gebühren oder wird auch mit Sockelbeiträgen gerechnet? – Was passiert mit dem Eigenkapital der BVS? – Werden die Investitionen der neuen interkantonalen Vereinbarung in den jeweiligen Kantonen belassen oder anderweitig investiert? Solche Fragen müssen für uns vorgängig beantwortet werden und diese haben wir im Vernehmlassungsverfahren einfliessen lassen. Die zuständige Kommission für Staat und Gemeinden (STGK) wird sich dieses Jahr damit befassen und die Totalrevision des Gesetzes beraten. Ebenfalls setzen wir uns dafür ein, dass eine möglichst schlanke Totalrevision der Gesetzesvorlage