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SVP verlangt Blockierung der Nationalbankausschüttung

Die schweizerische Nationalbank hat – in erster Linie wegen der Veräusserung von Gold – im vergangenen Jahr einen überraschend hohen Gewinn erzielt. Davon werden 2,5 Milliarden Franken an den Bund und die Kantone überwiesen. Auf den Kanton Zürich entfallen rund 300 Millionen Franken (7-8 Steuerprozente).

Nachdem die ausserordentliche Ausschüttung von 2005 in der Höhe von 1,6 Milliarden Franken in der laufenden Rechnung versickert und – bei gleichzeitig steigender Verschuldung! – praktisch vollständig für Konsumaufgaben aufgebraucht worden ist, gilt es jetzt alles daran zu setzen, wenigstens die jüngste Ausschüttung vor dem Zugriff ausgabefreudiger Politiker zu schützen.

Voraussichtlich im Herbst 2008 wird das Stimmvolk über die kantonale Volksinitiative der SVP «Schluss mit der Schuldenwirtschaft zu Lasten unserer Kinder!» zu befinden haben. Das Volksbegehren hat folgenden Inhalt:

Die Verfassung des Kantons Zürich vom 27. Februar 2005 wird wie folgt ergänzt:

Art. 123, Abs. 3 (neu):
Erträge aus der Privatisierung von Staatsbetrieben sowie Ausschüttungen der Nationalbank an die Kantone sind vollumfänglich und direkt für den Abbau der Staatsverschuldung zu verwenden. Sie dürfen bei der Berechnung des mittelfristigen Haushaltsausgleichs nicht berücksichtigt werden.

Im Interesse und zur Wahrung des verfassungsmässigen Grundsatzes, wonach der Staat nach Treu und Glauben zu handeln hat, verlangt die SVP die Blockierung und Sicherung der angekündigten Nationalbankausschüttung auf einem Sperrkonto der Kantonalbank bis der Souverän über die Volksinitiative der SVP entschieden hat. Bis dahin darf das Geld nicht in der Laufenden Rechnung verbucht werden und für die Berechnung des mittelfristigen Haushaltsausgleichs keine Berücksichtigung finden.
Halt, sichern!

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