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SVP verlangt Sparbudget mit Einlage in den Strassenfonds

Nach der Ablehnung des Voranschlags 2003 durch den Kantonsrat verlangt die SVP des Kantons Zürich vom Regierungsrat in einem ersten Schritt die unverzügliche Ausarbeitung eines Notbudgets, wie dies im Finanzhaushaltsgesetz vorgeschrieben ist. Danach ist die Regierung in der gegenwärtigen Situation lediglich ermächtigt, “die für die Verwaltungstätigkeit unerlässlichen Ausgaben zu tätigen” (§ 32 FHG). Für sämtliche darüber hinausgehenden Aufwendungen besteht demnach keine rechtliche Grundlage, und die SVP behält sich ausdrücklich vor, gegen eine zu grosszügige Interpretation des Begriffs “unerlässliche Ausgaben” im Einzelfall gerichtlich vorzugehen. Die SVP besteht auf der strikten Einhaltung des Finanzhaushaltsgesetzes, das den Regierungsrat zu einem restriktiven Ausgabengebaren verpflichtet.
Die Ausgaben den Einnahmen anpassen
In einem zweiten Schritt hat der Regierungsrat möglichst bald ein Sparbudget für das ganze Jahr vorzulegen. Nachdem der Kantonsrat den Steuerfuss um fünf Prozentpunkte gesenkt hat, ist es unabdingbare und logische Folge, nun die Ausgaben den Einnahmen anzupassen. Als Folge des – von der SVP vehement bekämpften – exzessiven Ausgabenwachstums der letzten Jahre, droht der Kanton Zürich in eine unhaltbare Kostenschere zu geraten. Substantielle Kostensenkungen sind leider unumgänglich. Die SVP ist zuversichtlich, gemeinsam mit der FDP einen Weg in diese Richtung einschlagen zu können, getreu der bürgerlichen Maxime, wonach sich die Ausgaben nach den Einnahmen zu richten haben. Im Gegenzug erwartet die SVP von der FDP Zustimmung zu der von ihr geforderten Einlage in den Strassenfonds.
Die SVP des Kantons Zürich hat mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, dass Finanzdirektor Christian Huber die Auffassung über das weitere Vorgehen teilt. Sie wird ihn in seinen Bemühungen unterstützen.Beschränkung auf unerlässliche Ausgaben ist gesetzlicher Auftrag

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