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SVP verlangt vollumfängliche politische Untersuchung der Tötungsdelikte in Pfäffikon

Das tragische Ereignis in Pfäffikon gibt Anlass zu verschiedenen Fragen, welche durch den Kantonsrat abgeklärt werden müssen. Insbesondere muss abgeklärt werden, wieso die Staatsanwaltschaft den Täter nicht inhaftiert hat, nachdem er seine Frau bereits mit einer Schere verletzt hat. Untersuchungs- und Sicherheitshaft ist gemäss Stpo Art. 221 zulässig, wenn durch schwere Verbrechen oder Vergehen die Sicherheit anderer erheblich gefährdet ist, nachdem eine Person bereits früher gleichartige Straftaten verübt hat.

Die gegenseitigen Schuldzuweisungen der Behörden sind inakzeptabel und die Verantwortlichkeiten müssen geklärt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Eine interne Untersuchung unter dem Deckmantel des Amtsgeheimnisses wird die SVP nicht akzeptieren.

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