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SVP-Volksinitiative verlangt Steuersenkung um 7 Prozent

Parteipräsident Christoph Blocher wies darauf hin, dass unter dem Einfluss des SVP-Wahlerfolges in Sachen
Steuersenkung im letzten Jahr einiges erreicht werden konnte. Er erinnerte an die Abschaffung der Erbschafts-
und Schenkungssteuer für direkte Nachkommen und an die Senkung des Staatssteuerfusses um drei Prozent-
punkte. Gemessen am erklärten Fraktionsziel, den Steuerfuss in zwei Schritten um je 10 Prozent zu senken,
erscheinen diese Erfolge jedoch als recht bescheiden. Aus diesem Grund sieht sich die SVP gezwungen, ihre
Anstrengungen in diesem Bereich zu verstärken. Dabei wird in erster Linie das Ziel verfolgt, die Kosten zu senken.
Da der kantonale Voranschlag für das nächste Jahr jedoch bereits wieder einen unverantwortlichen Anstieg der
Kosten vorsieht, sind Sparmassnahmen mit rechtlichen Mitteln zu erzwingen.
Fraktionspräsident Ernst Schibli erklärte die Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu den Dau-
eraufgaben eines Staatswesens. Dazu gehört auch das Streben nach einer möglichst tiefen Steuerbelastung. Die
SVP verfolgte im Kantonsrat in dieser Legislatur eine konsequente Haltung und wird ihrem Schwerpunktprogramm
auch in Zukunft treu bleiben, auch wenn sie sich dadurch dem Vorwurf mangelnder Kooperationsbereitschaft aus-
setzt.
Kantonsrat Thomas Meier bezeichnete die Volksinitiative als “weiteren Stein im Mosaik der konsequent auf die
Reduktion der Staatsquote abzielenden Finanzpolitik der SVP”. Er erwähnte die zahlreichen Vorstösse im Kanton
und in der Stadt Zürich und zeigte auf, dass die SVP trotz einigen Erfolgen noch immer allzu oft von den anderen
Bürgerlichen Partnern im Stich gelassen wurde.
Text der Volksinitiative
Die Verfassung des eidgenössischen Standes Zürich vom 18. April 1869 wird wie folgt geändert
Art. 20, Abs. 1 Der Steuerfuss beträgt höchstens 98 Prozent der einfachen Staatssteuer.
Art. 31, Abs. 6 Die Festsetzung des jährlichen Voranschlages des Staatshaushaltes vorbehältlich
der Bestimmungen in Ziff. 5, wobei eine Mehrausgabe oder eine Saldoverschlechte-
rung gegenüber dem Entwurf des Regierungsrates der Zustimmung der Mehrheit der
Mitglieder bedarf; die Festsetzung des Steuerfusses für die Staatssteuer vorbehältlich
Art. 20.
Übergangsbestimmung Diese Bestimmungen finden erstmals für das Kalenderjahr 2002 Anwendung.”Mitspracherechte des Volkes in Steuerangelegenheiten”
Die SVP des Kantons Zürich startet am kommenden Montag mit der Unterschriftensammlung zur kanto-
nalen Volksinitiative “Mitspracherechte des Volkes in Steuerangelegenheiten”. An einer Medienkonfe-
renz wurde über den Inhalt des Volksbegehrens orientiert, das parteiintern in Zusammenarbeit mit Steu-
errechtsexperten intensiv diskutiert wurde. Gefordert wird die Festschreibung eines Steuerfusses von
98 Prozent der einfachen Staatssteuer in der Kantonsverfassung. Damit würde jede künftige Steuerer-
höhung automatisch dem obligatorischen Referendum unterstellt, und Steuersenkungen könnten mit-
tels Volksinitiativen erzwungen werden.

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