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SVP will keinen weiteren Abbau der Volksrechte

Viel zu diskutieren wird in Zukunft sicher die geplante Änderung der Gerichtsorganisation geben. Gemäss regierungs-
rätlicher Vorlage soll das Geschworenengericht abgeschafft und durch ein eigenständiges Kriminalgericht ersetzt wer-
den. Ein erstes Fragezeichen muss bereits hinter die geplante Abschaffung des Geschworenengerichts gesetzt wer-
den, ein Gericht, an welchem nebst professionellen Richterinnen und Richtern eben auch Laien an der Urteilsgestal-
tung mitwirken. Vollends erstaunen muss nun aber die Tatsache, dass der Regierungsrat die Abschaffung des einen
Gerichts direkt mit der Neuschaffung eines andern Instituts, eben des Kriminalgerichts, verknüpfen will. Ein solches
Handels hätte bereits in administrativer Hinsicht beträchtliche Mehrkosten von mehr als Fr. 3 Mio. pro Jahr zur Folge.
Viel sinnvoller erscheint es der SVP, die Fälle des heutigen Geschworengerichts im Falle seiner Abschaffung der
Strafkammer des Obergerichts zu übergeben.
Volkswahl und Bezirksstruktur sind beizubehalten
Zur Steigerung von Effizienz und Qualität will der Regierungsrat die bisherigen Bezirksanwaltschaften aufheben und
durch neu strukturierte Staatsanwaltschaften ersetzen. Die SVP begrüsst die damit verbundene Möglichkeit der Kar-
riereplanung für angehende Staatanwältinnen und Staatsanwälte sehr, stemmt sich gleichzeitig jedoch mit aller Kraft
gegen die Auflockerung bzw. faktische Abschaffung des Bezirkssystems und vor allem steht sie ohne wenn und aber
für die Beibehaltung der Volkswahl ein. Die Einführung von Amtskreisen, deren Notwendigkeit immer wieder gerne mit
dem Argument der engeren Zusammenarbeit mit der Polizei begründet wird, ist unnötig, weshalb darauf zu verzichten
ist. Die heutige Bezirksstruktur, die nebst anderen Institutionen v.a. auch für die Gerichte massgeblich ist, hat sich
als zweckdienlich erwiesen und ist deshalb beizubehalten. Weiter müssen sich im heutigen Zeitpunkt die Bezirksan-
wältinnen und Bezirksanwälte in bestimmten Abständen der Volkswahl stellen. Dieses System hat sich bewährt. Das
Volk hat in seiner Gesamtheit sicher die bessere Legitimation als ein wie auch immer politisch und beruflich zusam-
mengesetzter Regierungsrat, weshalb sowohl aus demokratischer als auch aus fachlicher Sicht unbedingt an der
Volkswahl der Staatsanwälte festzuhalten ist.
Entwurf zur Teilrevision der StrafprozessordnungDass eine Justizreform in grundsätzlicher Hinsicht notwendig ist, wird von der SVP nicht bestritten. Der un-
längst der Presse vorgestellte Entwurf des Regierungsrates zu einer Teilrevision der Strafprozessordnung
beinhaltet aber leider nebst den positiven Punkten der Beschränkung des Rechtsmittelzuges und der Ein-
führung eines eigentlichen Karrieresystems bei den Staatsanwälten zwei gewichtige Nachteile, welche
die SVP nicht in Kauf zu nehmen bereit ist: Die Schaffung eines neuen Gerichts (Kriminalgericht) und die
Übertragung der Wahlkompetenz auf den Regierungsrat.

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