SVP will Massnahmen für „Inländervorrang“ im Kanton Zürich
Die SVP des Kantons Zürich will den „Inländervorrang“ im Kanton Zürich in den öffentlichen Verwaltungen umsetzen. Art. 121a der Bundesverfassung verlangt, dass die Schweiz die Zuwanderung von Ausländern künftig wieder eigenständig steuert. Nachdem im National- und Ständerat keine Umsetzungsgesetzgebung zu Art. 121a BV zustande kam, ist es umso wichtiger, auf kantonaler Ebene griffige anstellungspolitische, den Arbeitsmarkt betreffende Massnahmen zu ergreifen, um die Zuwanderung steuern zu können.
In einer Studie des kantonalen Amts für Wirtschaft (AWA) zum Fachkräftemangel in der Schweiz wird deutlich: Vier von fünf arbeitnehmenden Zuwanderern sind keine dringend benötigten Fachkräfte. Das Amt kommt zum Schluss, dass nur 20 Prozent der hier anwesenden Ausländer in Berufen mit Fachkräftemangel arbeiten.
SVP-Kantonalpräsident Konrad Langhart hat heute im Kantonsrat eine entsprechende Interpellation eingereicht zum öffentlichen Sektor und zum Ausländeranteil im öffentlichen Sektor des Kantons Zürich. Die SVP will den „Inländervorrang“ wenigstens in den öffentlichen Verwaltungen im Kanton Zürich umsetzen. Nach der Einzelinitiative von Nationalrat Gregor Rutz unter dem Titel „Massnahmen zur Steuerung der Zuwanderung“ wird die SVP in den kommenden Wochen dazu weitere Massnahmen ergreifen.
Traktandiert ist das Thema auch an der morgigen Delegiertenversammlung der SVP in Alrüti/Gossau. Geplant sind auch weitere Massnahmen auf kommunaler Ebene.