Tätigkeitsbericht der Datenschutzbeauftragten 2023
Die kantonale Datenschutzbehörde beaufsichtigt die Datenbearbeitungen der kantonalen Verwaltung, der Gemeinden und der übrigen Behörden und öffentlichen Einrichtungen im Kanton, um die Privatsphäre der Einwohnerinnen und Einwohner sicherzustellen.
Kantonsratssitzung in der Bullinger Kirche. Bild: Hannes Henz
Sie berät auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Organe im Kanton sowie Privatpersonen bei Fragen zur Datenbearbeitung. Das Amt der Datenschutzbeauftragten wird von Dr. Dominika Blonski wahrgenommen. Im Berichtsjahr hat die Datenschutzbehörde erstmals 60 Kontrollen bei öffentlichen Organen durchgeführt.
Datenschutzrecht als grosse Hilfe
Dabei lag der Schwerpunkt bei den Alters- und Pflegezentren. Ebenfalls hat die Datenschutzbehörde die Kontrollen in Form von Selbstdeklarationen bei den Gemeinden vorangetrieben. Bisher konnte in 62 der 160 Gemeinden des Kantons ein solches Datenschutz-Review gestartet werden. Die digitale Transformation des Kantons und der Gesellschaft generell ist mit Risiken behaftet. Das Datenschutzrecht sei, gemäss Datenschutzbeauftragten, eine grosse Hilfe, damit die digitale Transformation auch nachhaltig gelinge. Dabei sei der Datenschutz «nicht verhandelbar». Konkret fordert die Datenschutzbeauftragte, dass die öffentlichen Organe auch bei Cloud-Lösungen sicherstellen müssen, dass der Datenschutz gewährleistet ist, wie wenn sie die Daten selbst bearbeiten würden.
Unterschiedliche Auffassung
Zwischen der Datenschutzbeauftragten und dem Regierungsrat gibt es in diesen Fragen offensichtlich unterschiedliche Auffassungen. Während der Regierungsrat mit seinem Beschluss zum Einsatz von Microsoft-Cloud-Lösungen einen risikoorientierten Ansatz verfolgt, darf der Staat aus Sicht der Datenschutzbeauftragten das Grundrecht auf Datenschutz nicht durch Einwilligungen und Risiko- und Compliance-Überlegungen einschränken. Gemäss Datenschutzgesetz besteht bei Datenschutzvorfällen eine Meldepflicht an die Datenschutzbeauftragte. Diese Meldepflicht ist aber noch nicht überall bekannt. Ein Datenschutzvorfall liegt vor, wenn personenbezogene Daten unwiederbringlich vernichtet werden oder verloren gehen, unbeabsichtigt oder unrechtmässig verändert oder offenbart werden oder Unbefugten zugänglich werden. Datenschutz ist sicher ein wichtiges Anliegen, jedoch sollte dieser Schutz nicht übertrieben und die Behörden nicht unnötig mit Auflagen eingeschränkt werden. Wie überall gibt es einen gewissen gewollten Spielraum. Speziell auf Gemeindeebene werden grosse Anstrengungen unternommen, um eine lebhafte Ortskultur und den sozialen Zusammenhalt (Vereine, Freiwilligendienste etc.) zu fördern. Ein übertriebener Datenschutz kann solche Bemühungen aber behindern.
Der Tätigkeitsbericht 2023 ist abrufbar unter: www.datenschutz.ch/tb/2023