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Taxigesetz – gleich lange Spiesse für 
vergleichbare Angebote

Gleich lange Spiesse für vergleichbare Angebote! Das Taxiwesen hat sich in den letzten Jahren massiv verändert. Vermittlungsdienste aus dem In- und Ausland bieten die gleiche Dienstleistung wie Taxis – Fahrten von A nach B gegen Entgelt – mit Limousinen an. Aus Sicht der SVP-Fraktion ist es stossend, wenn die eine Fahrt dem Gesetz unterstellt ist, die andere nicht. Deshalb steht die SVP-Fraktion für gleich lange Spiesse für vergleichbare Angebote ein.
 
Der Kantonsrat hat am 24. Februar 2014 mit 104 zu 59 Stimmen den Regierungsrat beauftragt, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, die das Taxigewerbe kantonal regelt. Als Vorteil wurde ins Feld geführt, dass die ungleiche Regulierungsdichte in den Städten und Gemeinden eliminiert werden sollte. Die SVP war dannzumal der Ansicht, eine kantonale Regelung sei nicht nötig. Der Grundsatz, nur ein Gesetz zu machen, wenn es nötig ist, ist ständiger Begleiter unserer Überlegungen bei der Arbeit im Kantonsrat.

Markt hat sich massiv verändert, Regelungsbedarf ist ausgewiesen
Bei den Beratungen in der Kommission für Wirtschaft und Arbeit WAK stellte sich sehr bald heraus, dass ein Regelungsbedarf ausgewiesen ist und eine Kantonalisierung in diesem Bereich Vorteile gegenüber den unzähligen kommunalen Lösungen aufweist. In der Vernehmlassung und in den Hearings ist zum Ausdruck gekommen, dass sich der Markt massiv verändert hat. Berufsmässige Personentransporte von A nach B werden sowohl von Taxis als auch von sogenannten Limousinen mit Chauffeur ausgeführt. Statt mit Handzeichen, Telefon oder Internet, erfolgt die Bestellung für Limousinen meist über eine App. Viele Fahrer sind deshalb für beide «Formen», nämlich als Taxi wie auch als Limousine für Fahrdienste, wie z. B. UBER, unterwegs und erbringen die gleiche Dienstleistung, nämlich einen berufsmässigen Personentransport von A nach B gegen Entgelt.
Das hat eine Mehrheit der WAK – zu der auch die SVP-Vertreter gehören – dazu bewogen, ein Gesetz zu erarbeiten, dass der heutigen Situation Rechnung trägt. Für die SVP-Fraktion war von Beginn weg klar, dass das Gesetz so schlank wie möglich sein muss, aber trotzdem die festgestellten Verstösse und Missbräuche so weit als möglich reduziert und verhindert.
Durch was zeichnet sich das Gesetz aus?

  • Für vergleichbare Angebote gelten gleiche Regeln.
  • Vorgaben im Bereich Taxi werden reduziert.
  • Der Markt wird mit der Kantonalisierung geöffnet, es wird mehr Wettbewerb entstehen.
  • Das Gesetz verbietet kein bestehendes Angebot, es setzt aber Regeln.
  • Es verbietet weder Innovationen noch neue Technologien.
  • Mitfahrgelegenheiten – sogenannte Sharing-Angebote, Behindertentransporte etc. sind ausgenommen.
  • Plakette und Registrierungspflicht von Vermittlungsdiensten, Fahrern und Fahrzeugen erleichtern die Arbeit der Kontrollorgane.
  • Die Plakette ist zudem ein Qualitätsmerkmal und gibt den Kunden Sicherheit z.B. in Bezug auf den Versicherungsschutz.
  • Missbräuche wie z. B. Schwarzarbeit sollen präventiv verhindert und bekämpft werden.
  • Es ist ein liberales und schlankes Gesetz.

Bundesregelung, die geradezu zum Missbrauch einlädt
Eine Bundesregelung sagt, dass erst Fahrten als berufsmässig gelten, wenn sie innerhalb von 16 Tagen mindestens zweimal durchgeführt werden.
Diese Regelung wird von Fahrdiensten genutzt, um nicht berufsmässige Chauffeure anzuwerben, um für Sie Transporte zu Dumpingpreisen auszuführen. Meist sind das Personen, die hauptberuflich eine andere Tätigkeit ausüben und am Abend und Wochenende Personentransporte – zum Teil noch mit Firmenwagen – ausführen. Diese Fahrer verfügen weder über eine Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport noch über ein Fahrzeug, das entsprechend – z. B. mit Fahrtenschreiber – ausgerüstet ist. Bei Kontrollen behaupten die Fahrer dann, die Passagiere seien Kollegen oder sie hätten erst eine Fahrt innerhalb der letzten 16 Tage ausgeführt.

Über 600 Verzeigungen seit 2015, alleine im Kanton Zürich zeigen, dass das Missbrauchspotenzial in diesem Bereich hoch ist. Die Kontrollen und vor allem den Beweis zu führen, dass gegen das Bundesgesetz verstossen wurde, ist für die Sicherheitsorgane sehr schwierig. UBER hat auf Druck hin, sein Angebot UBER Pop vom Markt genommen. Andere Anbieter können jedoch jederzeit versucht sein, das Modell zu kopieren, wenn sie es nicht schon tun.

Kantonalisierung ist unbestritten
In der Praxis heisst das, nicht berufsmässige Fahrer konkurrenzieren berufsmässig tätige Fahrer mit Dumpingpreisen. Kein Kunststück, wenn man gesetzliche Vorgaben betreffend Fahrerausbildung und Ausrüstung der Fahrzeuge nicht erfüllt und zudem meist keine Sozialabgaben bezahlt und die Einnahmen nicht versteuert. Dies nennt man Schwarzarbeit. In der Debatte am Montag zeigte es sich in der Eintretensdebatte bald, dass alle Fraktionen eine Kantonalisierung begrüssen.

Registrierung von 
Vermittlungsdiensten und 
Plakette für Limousinen
Dieser Punkt liess die Wogen in der Debatte hochgehen. Man wähnte sich im grössten Glaubenskrieg. Selten wurde in einer Debatte so viel Falsches behauptet. SVP-Kantonsrat René Isler, der beruflich bei der Stadtpolizei Winterthur tätig ist, konnte viele Behauptungen widerlegen. Er kennt die heutigen Probleme aus der Praxis. Er stellte den Mehrheitsanträgen ein gutes Zeugnis aus. Damit liesse sich seiner Meinung nach wieder mehr Ordnung herstellen.

Was hat die SVP-Fraktion bewogen, eine niederschwellige Massnahme für den gesamten Bereich zu unterstützen?

  • Die SVP ist die Partei, die sich für Recht und Ordnung einsetzt.
  • Schwarzarbeit und Missbrauch gilt es, präventiv an der Wurzel anzugehen und zu verhindern.
  • Es darf nicht sein, dass traditionelle Anbieter Abgaben und Steuern bezahlen und sogenannte innovative Anbieter nicht. Unser Ziel ist, möglichst tiefe Abgaben und Steuern für alle!
  • Wir sind für gleiche Regeln für vergleichbare Dienstleistungen und Angebote!

Zwei Beispiele: Das Fernmeldegesetz hat ja auch nicht nur Gültigkeit für die Festnetztelefonie, sondern auch für die neuere und modernere Mobilfunktelefonie. Beispiel zwei: Es kommt ja auch niemandem in den Sinn, das Lebensmittelgesetz nur für gutbürgerliche, traditionelle Restaurants anzuwenden und nicht auch bei Imbissständen oder Take-aways.

  • Die SVP begrüsst Innovationen. Sie sind Treiber unserer Wirtschaft. Das Gesetz verbietet richtigerweise auch nichts. Es setzt lediglich Regeln. Wer etwas anderes behauptet, liegt schlicht und einfach falsch.
  • Eine Registrierung als Antwort auf den veränderten Markt ist bereits in anderen Ländern realisiert. Sie entspricht einem ausdrücklichen Bedürfnis der Sicherheitsorgane!

Liberal und sehr niederschwellig
Die grosse Mehrheit des Kantonsrates hat einer Kantonalisierung des Taxiwesens und der Registrierungspflicht für sog. Limousinen am Montag im Grundsatz zugestimmt. Die Detailberatung wird am 3. Dezember fortgesetzt. Die Mehrheitsanträge bilden eine gute Grundlage für eine Regelung des berufsmässigen Personentransports in unserem Kanton. Es ist eine liberale und sehr niederschwellige Regelung. Ich bin überzeugt, dass andere Kantone diese bald übernehmen werden!

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Hans Heinrich Raths
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