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Tempo 30 in Küsnacht und darüber hinaus

In Küsnacht will die Baudirektion des Kantons an der Schiedhaldenstrasse, einer wichtigen Verkehrsachse, Tempo 30 einführen. Die Einwohner wehren sich, und die SVP zieht vor Gericht. Der Fall zeigt, wie einfach die Einführung von Tempo 30 leider durch eine Änderung des Bundesrechts geworden ist.

Tempo 30 auch für die, die es gar nicht wollen? (Bild: Adobe Stock)

Die Schiedhaldenstrasse ist die Hauptverbindung vom Ortskern in Richtung Osten, also den Berg hinauf, und damit eine der meistbenutzten Strassen in Küsnacht. Ausgerechnet hier will die Baudirektion des Kantons unter dem grünen Regierungsrat Martin Neukom, Tempo 30 einführen. Betroffen sind übrigens auch zwei Buslinien sowie eine Nachtbuslinie.

Bereits mehrere Fauxpas der Baudirektion

In der Pressemitteilung des Kantons war die Rede davon, dass diese Entscheidung im Einvernehmen mit der Gemeinde getroffen worden war. Der Kanton musste das später korrigieren und zugeben, dass die Gemeinde das Vorhaben nicht befürwortet. Auch erging die Mitteilung ohne Angabe der Rekursinstanz. Stattdessen war das Verwaltungsgericht als «Kontaktstelle » aufgeführt. Es ist jedoch offensichtlich, dass Gerichte keine Informationsbüros, sondern Beschwerdestellen sind. Sorgfältige Arbeit sieht anders aus.

Klage der SVP Küsnacht

Zusammen mit dem Gewerbeverein hat die SVP Küsnacht Beschwerde gegen das Vorhaben eingereicht. Es war leicht, dabei 20 besonders betroffene Kläger aus diesen beiden Organisationen zu finden. Die Klage wird ausserdem von der FDP Küsnacht finanziell unterstützt, wobei sie und ihre Mitglieder aber nicht Kläger sind. Ausserdem hat alt Kantonsrat und früherer SVP-Gemeindepräsident Hans-Peter Amrein auch separat Klage eingereicht. Insgesamt ist das sicher eine breite Koalition.

Stellungnahme des Küsnachter Gemeinderats

Der Küsnachter Gemeinderat hat in einer Stellungnahme erklärt, er würde keine Klage gegen das Projekt erheben. Er halte eine Beschwerde vor dem Verwaltungsgericht für aussichtslos. Dafür wird er in Küsnacht scharf kritisiert. Dabei hat der Gemeinderat anscheinend nicht bedacht, dass die zuständige Beschwerdestelle gar nicht das Verwaltungsgericht ist, sondern die Sicherheitsdirektion, wie die Kläger argumentieren. So verhielt es sich übrigens auch bei der «vorübergehenden» Verengung der Bellerivestrasse in Zürich. Überhaupt ist unklar, wieso Tempo 30 für alle verhältnismässig sein soll, wenn nur eine Person das verlangt hat. Bereits hat die Sicherheitsdirektion ein Verfahren zur Feststellung der Zuständigkeit eröffnet. Wir werden also sehen, ob sie oder das Verwaltungsgericht zuständig sein werden. Auch wurde vom Verwaltungsgericht dem Antrag der Kläger um aufschiebende Wirkung stattgegeben.

Schiefe bundesrechtliche Vorgaben

Generell ist es für grüne Politiker seit dem 1. Januar 2023 noch einfacher geworden, Tempo 30 einzuführen. Der neue Artikel 108 Absatz 4 der Signalisationsverordnung ermöglicht es Behörden in der ganzen Schweiz seitdem, Tempo 30 auch ohne Lärmgutachten einzuführen. Also auch dann, wenn dadurch keine ausreichende oder sogar gar keine Lärmreduktion erreicht wird. Eine absurde Regelung. Erfreulich ist immerhin, dass die neugewählte Küsnachter Nationalrätin Nina Fehr Düsel in Bern gegen solche Blankochecks für den politischen Gegner vorgehen wird.

Und der nächste Kampf zeichnet sich bereits ab

Weil es so einfach zu gehen scheint, möchte der Kanton Zürich denn auch bereits die nächste Tempo-30-Zone in Küsnacht einführen, und zwar an der Oberwachtstrasse, einer weiteren Hauptverbindung direkt aus dem Ortszentrum. Gleichzeitig soll dort auch das Linksabbiegen verboten und eine Bushaltestelle sehr ungünstig verlegt werden. An der Oberwachtstrasse verlangen übrigens null Anwohner die Einführung von Tempo 30. An der Schiedhaldenstrasse ist es immerhin eine Person. Wenn Tempo 30 sogar ohne Forderung auch nur eines Anwohners und ohne Lärmgutachten möglich ist, dann ist wohl alles erlaubt, was einem grünen Baudirektor gefällt.

über den Autor
York-Peter Meyer
SVP (ZH)
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