Tötungsdelikt Wetzikon: Die SVP besteht auf der Ernennung eines ausserkantonalen Staatsanwaltes!
In einem dringlichen Postulat hat die SVP am 24.9.2007 die Einsetzung eines ausserordentlichen ausserkantonalen Staatsanwaltes gefordert, weil an diesem Tötungsdelikt verschiedene kantonale Behörden eine Mitverantwortung tragen.
Das Postulat wurde im Rat namens des Regierungsrates durch Dr. Markus Notter vehement bekämpft. Es gehe nicht an, dass das Parlament darauf Einfluss nehme, wer eine Strafuntersuchung führe.
Heute verkündet nun die Staatsanwaltschaft in einer Medienmitteilung, dass eine Strafuntersuchung gegen einen Oberrichter und fünf Beamte beantragt wird. Zudem wird der Kantonsrat ersucht, einen Besonderen Staatsanwalt zu ernennen.
Sollte der Kantonsrat dem Ersuchen der Staatsanwaltschaft stattgeben und einen Besonderen Staatsanwalt ernennen, so kann dies für die SVP nur bedeuten, dass die Untersuchung durch einen ausserkantonalen Staatsanwalt geführt wird. Gleichzeitig wäre es sinnvoll, wenn dieser noch zu benennende Staatsanwalt die Untersuchung gegen alle sechs involvierten Personen leitet.
Die SVP fordert eine schonungslose Aufklärung der Vorgänge, welche zum tragischen Tod des Taxifahrers geführt haben. Die Strafuntersuchung wegen fahrlässiger Tötung wird unabhängig vom Ausgang dazu beitragen, Klarheit über die Vorgänge zu schaffen, welche schlussendlich zum Delikt geführt haben.
Erst wenn die strafrechtliche Untersuchung abgeschlossen ist, wird die SVP sich dazu äussern, ob und welche politischen Konsequenzen daraus gezogen werden müssen.