Überflüssige Härtefallkommission
Die Härtefallkommission des Kantons Zürich berichtet heute mit einer Medienmitteilung über ihre (eigene) Jahresbilanz. Die Härtefallkommission unterläuft den Rechtsstaat. Zuständig ist das Migrationsamt mit dem verantwortlichen Regierungsrat für den Vollzug des Asly- und Ausländerrechts. Regierungsrat Hollenstein hat mit der Schaffung der Härtefallkommission, welche notabene vom Parlament nicht wieder eingeführt wurde, seine Verantwortung nicht wahrgenommen.
Die letztinstanzlichen Urteile von Hans Hollenstein zeigen auch seinen politischen Charakter auf. Schön hälftig gibt er einmal dem Migrationsamt und einmal der Härtefallkommission Recht. Statt Führung und Entschlossenheit zu zeigen, will er niemandem auf die Füsse treten.
Mit Schaffung der Härtefallkommission wird das geltende Recht weiter ausgehöhlt. Die Verfahren werden unnötig in die Länge gezogen und der Rechtsstaat wird ad absurdum geführt. In Anbetracht der hohen Asylzahlen im Kanton Zürich ist ein rechtsstaatlich korrekter und schneller Weg dringend nötig. Hans Hollenstein hat mit der Schaffung der Härtefallkommission das Gegenteil erreicht. Rechtsstaatlich fraglich und langwierig. Er ist mitverantwortlich, dass die Zahl der Asylsuchenden im Kanton Zürich sehr hoch und deren Unterbringung zunehmend zu einem kostspieligen Problem wird. Statt das Problem des Asylmissbrauchs zu lösen, wird dieses vom CVP-Regierungsrat verwaltet.