Überprüfung der Mobiltelefone von Asylbewerbern
Seit Jahren reichen in der Schweiz jeden Monat weit über 1’000 Migranten ein Asylgesuch ein. Bei über 70% dieser Personen ist die Identität nicht bekannt oder sie kann nicht zweifelsfrei geklärt werden. Besagte Migranten haben keine Ausweispapiere bei sich. Die grosse Mehrheit aber verfügt über ein Mobiltelefon oder ein Tablet. Vor diesem Hintergrund forderte ich, dass die Behörden endlich die Möglichkeit haben müssen, auf diese mobilen Datenträger zuzugreifen. National- wie auch Ständerat haben der Initiative zugestimmt.
Gregor Rutz, Nationalrat SVP, Mitglied Staatspolitische Kommission
Im Jahr 2016 reisten rund 20‘000 Asylbewerber ohne Papiere ein und konnten ihre Identität so weder mit einer Identitätskarte noch mit einem Pass nachweisen. Insgesamt kamen 2016 acht von zehn Asylbewerbern ohne Papiere in die Schweiz; 2015 waren es gut drei Viertel. Viele dieser Asylsuchenden führen zwar keine Papiere, jedoch ein Mobiltelefon, ein Tablet oder einen Laptop mit sich. Mobiltelefone gehen, im Gegensatz zu Ausweispapieren, erstaunlicherweise seltener verloren.
Dieser Zustand, dass die Identität oft nicht oder nicht richtig festgestellt werden kann, führt nicht nur zu Sicherheitsproblemen, sondern auch zu enormen Belastungen im Zivilstandswesen, etwa wenn Migrantinnen Kinder gebären. Kann die Identität von asylsuchenden Personen mangels fehlender Dokumente nicht ermittelt werden, wird zudem das Asylverfahren verlängert und erschwert. Es ist widersinnig, dass die Behörden bei der Feststellung der Identität im Dunkeln tappen, jedoch mitgeführte Geräte, welche eine Vielzahl wichtiger Daten erhalten, im Verfahren nicht berücksichtigen dürfen. Nach heutigem Recht hat das Staatssekretariat für Migration aber keine Möglichkeit, die Inhalte der Mobiltelefone oder Computer zu kontrollieren, um so weitere Aufschlüsse über die wahre Identität der Asylbewerber zu gewinnen.
EU-Staaten überprüfen Mobiltelefone
In vielen anderen Ländern besteht bereits heute eine Möglichkeit zur Kontrolle von Mobiltelefonen und Computern, teilweise sogar routinemässig. So gibt es in Dänemark, Deutschland, Finnland und in den Niederlanden spezifische gesetzliche Grundlagen, welche erlauben, mobile Datenträger von Migranten zu analysieren. In Polen gibt es ein Gesetz, welches die Überprüfung der Daten im Rahmen von Abklärungen zu Sicherheitsfragen oder Kriminalermittlungen erlaubt. Belgien wiederum verfügt ebenfalls über ein Gesetz, aber die Daten dürfen dort nur mit Zustimmung der gesuchstellenden Person entnommen werden.
Die Erfahrungen in den erwähnten Ländern zeigen: Die Auswertung von mobilen Daten kann eine effiziente Methode darstellen, um Informationen über die Identität einer Person zu erhalten. Dies zeigte sich zum Beispiel auch in Deutschland, wo dieses Vorgehen bereits praktiziert wird. Zudem kann durch eine sorgfältige Abklärung der Identität von Asylsuchenden durch den Staat auch das Vertrauen der Bevölkerung in das Asylverfahren gestärkt werden.
Asylverfahren muss effizienter werden
Es ist erfreulich, dass sich sowohl die Staatspolitische Kommission des Nationalrats wie auch jene des Ständerats dafür ausgesprochen haben, nun endlich auch in der Schweiz eine entsprechende Gesetzesgrundlage zu schaffen. Die Schweiz ist verpflichtet, die Genfer Flüchtlingskonvention einzuhalten und ein funktionierendes Asylsystem zu führen. Dass dafür vor allem sichergestellt werden muss, dass das Recht auf Asyl jenen Menschen erteilt wird, welche diesen Schutz auch wirklich benötigen, geht bei den linksgrünen Parteien oft vergessen.
Sodann gelten auf beiden Seiten Regeln: Während die Behörden ein korrektes, rechtsstaatlich einwandfreies Asylverfahren gewährleisten müssen, gibt es seitens der Asylbewerber etliche Mitwirkungspflichten. Es ist sicher richtig, die Mitwirkungspflicht der asylsuchenden Person dahingehend auszuweiten, dass im Falle des Fehlens von Papieren auch Mobiltelefone zur Abklärung der Identität beigezogen werden dürfen bzw. vorzuweisen sind.
Gesetzesentwurf in Vernehmlassung
Derzeit führt die Staatspolitische Kommission eine Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf durch. Danach sollen die entsprechenden Regelungen finalisiert und verabschiedet werden. Mit der entsprechenden gesetzlichen Anpassung würde das Schweizer Asylwesen effizienter, und Probleme könnten entschärft werden. Höchste Zeit, hier einen Schritt vorwärts zu machen!