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Umstrittenes Ausländerstimmrecht auf Gemeindeebene

Zum x-ten Mal versuchten die Linken, das Ausländerwahlrecht durchzusetzen. Sie erhoffen sich davon, eine permanente linke Mehrheit zu schaffen. Diesmal forderte der Stadtrat von Zürich eine Änderung der Kantonsverfassung, um den Gemeinden die Möglichkeit zu geben, ein kommunales Stimm- und Wahlrecht für Ausländer mit mindestens zwei Jahren Wohnsitz einzuführen. Den Gemeinden sollte bei der Ausgestaltung des kommunalen Stimm- und Wahlrechts ein gewisser Spielraum gewährt werden. Die Abwehr dieses Vorstosses gelang nur knapp. Rechte und Pflichten sind unabdingbar miteinander verbunden. Wir sprechen hier auch von Pflichten wie der Wehrpflicht, welche in der letzten Zeit wieder an Bedeutung gewonnen haben dürften. Sobald sich Ausländer einbürgern lassen, dürfen sie abstimmen und wählen. Aufgrund des Einbürgerungsprozesses verfügen sie über ein gewisses Grundverständnis für unser einzigartiges Politsystem. Die Hürde der Einbürgerung im Kanton Zürich ist, im Vergleich mit anderen Kantonen, eher tief angesetzt.

Ausländischen Wählern fehlen Grundkenntnisse

Wenn wir nun also diese Grundvoraussetzung der Einbürgerung abschaffen, fehlt den Wählern die ganzheitliche Betrachtungsweise: Sie kennen Zusammenhänge und Zürcher oder Schweizer Eigenheiten nicht oder ungenügend. Zudem kann es durchaus sein, dass sie nach ein paar Jahren wieder aus der Schweiz wegziehen. Sie würden also wählen und abstimmen, ohne allfällige Konsequenzen weiter- oder mitzutragen. Das erscheint uns nicht zielführend. Wenn nun noch jede Gemeinde selbst entscheiden soll, ob sie diese Möglichkeit schaffen will oder nicht, entsteht nebst dem Aufwand ein Flickenteppich und Unverständnis in der Bevölkerung: Die eine Gemeinde führt das ein, eine angrenzende zum Beispiel nicht. Sollte zudem, im Extremfall, über die Köpfe der Schweizer Bürger hinweg entschieden werden, ist sozialer Unfrieden vorprogrammiert.

Schwächung der Demokratie

Wenn unsere Demokratie gestärkt werden soll, dann bitte mit Personen, die über Kenntnisse der Schweizer Demokratie verfügen, die Grundwerte unserer Verfassung teilen und der deutschen Sprache mächtig sind. Gerade bei Abstimmungsunterlagen braucht es sehr oft mehr als eine Schlagzeilen-Lesebereitschaft. Gute Deutschkenntnisse sind also unabdingbar, und dies wäre bei einem solchen Vorgehen nicht gewährleistet. Wir sind klar der Auffassung, dass ein solches Gesetz – im Stil von abstimmen wie «vote-to-go», ohne Commitment, somit ohne Bindung oder weiterführende Verpflichtung – im Kanton Zürich total fehl am Platz ist. Es werden falsche Zeichen gesetzt und nebenbei riesiger Aufwand verursacht.

Nur knappe Ablehnung – der nächste Vorstoss kommt bestimmt

Dank der SVP/EDU Fraktion wurde diese Initiative im Kantonsrat – äusserst knapp mit 84:82 Stimmen – abgelehnt. Dies nach einer flammenden Rede der Regierungsrätin Jacqueline Fehr, welche im Kantonsrat eigentlich die regierungsrätliche Sichtweise und Ablehnung darlegen sollte. Dabei war es offensichtlich, wie sehr ihr dieser Beschluss missfiel. So schmiss sie mit Statistiken und Zahlen um sich, welche belegen würden, wie tief doch die heutige Stimmbeteiligung sei und wie sehr wir doch auf ausländische Arbeitnehmer angewiesen seien, welche notabene auch Steuern bezahlen würden. Es kämen schliesslich immer mehr Arbeitnehmer in die Schweiz und besonders in den Kanton Zürich, da in vielen Bereichen ein Fachkräftemangel herrsche. Dies ist leider eine Tatsache. Immer mehr Menschen bedeutet aber auch immer mehr Landverbrauch, mehr Infrastruktur, mehr Schulen, und so weiter und so fort – ein Teufelskreis. Und wie heisst es doch so treffend: «Die Lösungen von heute sind die Probleme von morgen» – so bin ich dankbar dafür, dass wir diese Scheinlösung eines Ausländerstimmrechts nochmals abwenden konnten.

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SVP Kantonsrätin (ZH)
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