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Unfaire und falsche Anreize stoppen

von Stefan Schmid, Kantonsrat SVP, Vizepräsident, Niederglatt
Heute gewähren nur noch die Kantone Basel-Stadt und Zürich den vorläufig Aufgenommenen (Asyl-F) Sozialhilfe nach SKOS. Auch Luzern wechselte per 2015 zurück zu den Asyltarifen. Derselbe Weg will in Zürich der Regierungsrat, sowie die Kantonsratsfraktionen von SVP, FDP, EDU, CVP, BDP und Teile der GLP einschlagen. Vorläufig Aufgenommene sind abgewiesene Asylbewerber, welche aufgefordert wurden, die Schweiz zu verlassen. Sie haben «Duldungsstatus», weil sie vorübergehend nicht ausgeschafft werden können. In vielen Fällen sind es Migranten welche Ihre Identität verschleiern. 2016 reisten beispielsweise 81 Prozent aller Asylbewerber ohne Ausweis in die Schweiz ein.
Integrationshemmende Leistungen Dass diese Personen auch im Kanton Zürich keine grosszügige SKOS-Sozialhilfe mehr erhalten sollen, ist generell sachlich gerechtfertigt. Es wäre zum einen unverantwortlich, noch mehr Wirtschaftsflüchtlinge mit grosszügigen Sozialtarifen über das Mittelmeer zu locken. Zum anderen ist es unfair gegenüber der heimischen Bevölkerung, unechte Flüchtlinge sozial gleich zu stellen wie Inländer. Selbst unsere Bundespolitiker sehen dies so. Das Ausländergesetz schreibt seit dem 1. Oktober 2016 vor, dass vorläufig Aufgenommene finanziell nicht gleich gestellt werden dürfen, wie die Inländer.
Aktuell zählt der Kanton Zürich bereits über 7000 Personen mit Asyl-F, darunter nicht etwa nur Personen aus Kriegsgebieten, sondern über 1100 Eritreer, auch rund 400 Personen aus sicheren Europäischen Ländern wie Serbien, Rumänien und Albanien. Partizipierten bis 2012 von den vorläufig Aufgenommenen noch 43,4 Prozent am Berufsleben, sackte dieser Wert per Ende 2016 auf 30,3 Prozent ab. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Die Sozialhilfe nach SKOS ist für Wirtschaftsmigranten zu attraktiv.
Eine Einzelperson erhält 1000 Franken Grundbedarf, freie Wohnungswahl für 1200 Franken, Krankenkasse, Extras wie Brillen und Zahnkorrekturen – alles steuerfrei. Die Summe dieser Leistungen entspricht einem Jahressalär von rund 40 000 Franken. Den meisten Personen mit Asyl-F fehlt dadurch der Anreiz, finanziell eigenständig zu werden. Sozialhilfe nach SKOS ist für vorläufig Aufgenommene offensichtlich integrationshindernd. Stimmen wir daher Ja zur Änderung des Sozialhilfegesetzes.

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