Unhaltbare Täterverhätschelung der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich
Zu den Schlussfolgerungen der Staatsanwältin F.: Der Täter wird kurz nach Verübung der Tat auf freien Fuss gesetzt, da angeblich weder eine Flucht- noch eine Verdunkelungsgefahr bestehe.
Die Opfersicht spielt für die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich offensichtlich keine Rolle. Das Wohlbefinden des Täters ist für die Staatsanwältin von höherer Bedeutung als das Wohlbefinden der Opfer. Abgesehen davon, hätte die Staatsanwaltschaft die Pflicht abzuklären, ob eine Wiederholungsgefahr – welche ein Grund für die Verlängerung der Untersuchungshaft darstellt -ausgeschlossen werden kann. Dies wurde offensichtlich nicht getan, da eine solche Abklärung nicht innert eines Tages erfolgen kann.
Die begangene Tat ist kein Eierdiebstahl, sondern eine schwere Straftat gegen die psychische und physische Integrität von Menschen. Eine solche Straftat muss vertieft abgeklärt werden, um einen Wiederholungsfall mit grösstmöglicher Sicherheit ausschliessen zu können. Was sich die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich hier leistet, ist nichts anderes, als das Auslegen eines roten Teppichs für einen gefährlichen Straftäter. Wann endlich werden Gewalttäter im Kanton Zürich in die Schranken gewiesen?Letzten Montag wurden in Regensdorf ein Firmeninhaber und dessen Frau durch einen eingebürgerten Somalier mit einer Softair-Pistole bedroht. Der Täter hat die Opfer eingeschüchtert und massiv bedroht. Dank Glück und Geschick konnten sich die Opfer aus der unangenehmen Lage befreien und ein Grossaufgebot der Kantonspolizei Zürich durch Verhandlungsgeschick den Mann zur Aufgabe bewegen.