Unspektakulärer Monatsabschluss
Mehr Geld für das Theater Kanton Zürich und mehr Geld für die Gemeinden.
Genossenschaft Theater für den Kanton Zürich. (Bild: Stadt Winterthur)
Schon wieder sind wir am Ende des Monats angelangt und daher steht, wie gewohnt, am letzten Montag des Oktobers eine Doppelsitzung an. Und manchmal ist es auch der Fall, dass viele Geschäfte im Sinne von «Business as usual» erledigt werden können und weniger der Kategorie «Spannendes aus dem Kantonsrat» angehören.
Mehr Geld für das Theater Zürich
Etwas zu diskutieren gab an diesem Morgen Traktandum fünf zur Bewilligung des Rahmenkredits für den Betrieb der «Genossenschaft Theater für den Kanton Zürich» für die Spielzeiten 2024/25–2029/30. Das Theater Zürich wird von rund 20 Gemeinden und gut 200 Privatpersonen als Genossenschaftsmitgliedern getragen. Seit 2001 trägt der Kanton Zürich das Theater Zürich (TZ) in Form von 6-jährigen Rahmenkrediten finanziell mit und hat somit die finanzielle Hauptverantwortung. Für die kommenden 6 Spielzeiten wird nun um eine Krediterhöhung von 2,4 Mio. pro Jahr auf 2,8 Mio. Franken pro Jahr ersucht. Aufgrund der grossen Nachfrage von Spielzeiten übersteigen die Anfragen die leistbaren Angebote. Es benötigt mehr externe Schauspieler und Technik, um den regulären Leistungsbetrieb des TZ nicht zu gefährden. Zudem können nicht alle Produktionen kostendeckend verrechnet werden. Eine Mehrheit der Kommission für Bildung und Kultur möchte den Kredit gutheissen, die bürgerliche Kommissionsminderheit aus SVP und FDP lehnt den Antrag dagegen aus ordnungs- und finanzpolitischen Gründen ab. Es sollen in der aktuellen Finanzlage des Kantons Zürich vermehrt Notwendiges von Wünschbarem unterschieden und auch erfolgreiche Produktionen nicht einfach stillschweigend weitergeführt werden. Der Rahmenkredit von rund 16,4 Mio. Franken für weitere 6 Jahre untersteht zudem der Ausgaben-Bremse gemäss Art. 56 der Kantonsverfassung und verlangt eine Mehrheit des gesamten Kantonsrates von also mindestens 91 Stimmen. Leider stimmte der Rat der Kreditvorlage mit 96 zu 75 Stimmen zu und auch das Quorum der Ausgaben-Bremse wurde mit 109 Stimmen erreicht.
Mehr finanzieller Spielraum für Gemeinden
Ein Postulat der FDP, das das Ziel hat, das Gemeindegesetz anzupassen, um die Bildung von finanzpolitischen Reserven zu ermöglichen, konnte an den Regierungsrat überwiesen werden. Der Regierungsrat war bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Von grüner Seite wurde aber der Antrag auf Nichtüberweisung gestellt, somit kam es auch hier zu einer kleinen Diskussion im Rat. Mit der finanzpolitischen Reserve erhalten die Gemeinden ein Instrument, um Schwankungen der Jahresereignisse zu glätten oder ein angestrebtes Eigenkapitalziel zu erreichen. Die Reserve ist im Gegensatz zu den Vorfinanzierungen von Investitionsvorhaben nicht zweckgebunden. Sie dient ausschliesslich der finanzpolitischen Steuerung. Es gibt den Gemeinden die Möglichkeit, bei nicht vorhergesehenen Einnahmen, wie beispielsweise Mehreinnahmen von Grundstücksgewinnsteuern oder hohen Erträgen aus der passiven Steuerausscheidung, eine finanzpolitische Reserve zu bilden, auch wenn diese im ordentlichen Budgetprozess nicht abgebildet war. Das Gemeindegesetz gibt derzeit vor, dass nur budgetierte Erträge in die Reserve fliessen dürfen. Nur eine «grüne Minderheit» war der Meinung, dass grundsätzlich im Finanzhaushalt alles planbar wäre und das Postulat somit unnötig. Auch Grundstückgewinnsteuern seien absehbar, es bedürfe lediglich einer Einschätzung zu Verkäufen durch das Steueramt. Somit konnte dieses Postulat in fast ganzheitlicher Einigung an den Regierungsrat überwiesen werden bei 143 zu 20 Stimmen und 2 Enthaltungen.
Nach dem Mittag ist vor dem Mittag
Auch die Nachmittagssitzung konnte an diesem Montag nicht mehr mit viel spannenderen Themen punkten. So stand unter anderem noch die Aufhebung bzw. Ablösung des NOKGründungsvertrages durch einen Aktionärsbindungsvertrag und eine Änderung des EKZ-Gesetzes auf der Arbeitsliste des Rates. Hier sollte ein Vertrag aus dem Jahre 1914 abgelöst, ein Kantonsrats- Beschluss – ebenso aus dem Jahre 1914 – aufgehoben, zwei Gesetzesänderungen abgesegnet, vier Postulate erledigt, sowie zwei Abschreibungen von dringlichen Postulaten in einem erledigt werden. Angesichts dessen soll mal jemand sagen, der Kantonsrat sei nicht effizient. An dieser Stelle aber nun das ganze Geschäft mit allen Kommissions-, Minderheits- und Rückweisungs-Anträgen zu erläutern, würde meine redaktionelle Kompetenz sprengen. Es kann also einfach gesagt werden, dass es im Kantonsrat durchaus «einfache », ganz «unspektakuläre» Montage gibt, an welchen viele Geschäfte im Sinne von «Business as usual» erledigt werden. Wir sehen uns nächste Woche im Rat. In alter Frische.