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Unterricht ohne Lehrdiplom bleibt möglich

Diese Woche standen verschiedenste Geschäfte auf der Agenda des Kantonsrates: vom Strassengesetz bis zum Lehrermangel. Die Parlamentarische Initiative zur Abschaffung der Wartefrist bei Stipendien für abgewiesene Asylbewerber sorgte erneut für Tumult. Die SVP ergreift das Referendum.

Mittelinks möchte abgewiesenen Asylbewerbern eine verkürzte Zulassung zu Stipendien ermöglichen. (Bild: Neo_II (Flickr.com))

Gleich zu Beginn der Sitzung stand die Motion «Bundesrechtswidrige Bestimmung im Strassengesetz anpassen» auf der Traktandenliste. Brisant an diesem Geschäft ist, dass der Vorstoss als solcher bereits durch den Kantonsrat verabschiedet worden war, später aber wegen eines Rekurses der linksgrünen Städte Zürich und Winterthur durch das Bundesgericht gerügt worden ist. Die Städte Zürich und Winterthur rekurrierten damals gegen den Kantonsratsentscheid, weil sie einerseits Strassenprojekte nicht unbedingt als eigenständige Nutzungsplanungen sahen und andererseits zur Gesetzesänderung nicht Stellung nehmen konnten. Das Bundesgericht urteilte darauf, dass Strassenprojekte tatsächlich durch den Kanton genehmigt werden müssten, soweit die Projekte Nutzungsplanungen seien. Das Gericht liess allerdings offen, ab wann ein Strassenprojekt eine eigenständige Nutzungsplanung ist. Die Geschäftsleitung des Kantonsrats wies daraufhin das Geschäft wiederum der KEVU zu mit dem Auftrag, zu beschliessen, wie es damit weitergehen solle. Aus diesem Auftrag resultiert die vorliegende Motion, welche schliesslich diskussionslos überwiesen wurde.

Realismus vs. Utopie

Bei der PI «Änderungen im Bildungsgesetz, keine Wartefrist bei Stipendien für vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer» war dann fertig mit Harmonie. In einem regelrechten Entrüstungssturm wurde uns wieder einmal der riesige Graben zwischen der linksgrünen Weltanschauung und unserer realistischen Sichtweise vor Augen geführt. So brachte es Kollege Tobias Infortuna klar und deutlich auf den Punkt, als er meinte, dass «vorläufig Aufgenommene» Personen seien, welchen der Flüchtlingsstatus aberkannt worden sei, die aber momentan noch nicht ausgeschafft werden können. Grundsätzlich sei es schon falsch, dass vorläufig aufgenommene Menschen sich fünf Jahre in der Schweiz aufhalten dürften. Anstelle der Ausschaffung sei es daher absolut stossend, solchen Personen noch ein Stipendium zu geben, wenn man doch schon wisse, dass solche Personen bei der nächstmöglichen Gelegenheit ausgeschafft würden. Das alles mache wahrlich keinen Sinn. Mittels Stipendien würden zudem vorläufig Aufgenommene finanziell besser gestellt als inländische Sozialhilfebezüger. Zudem müsse davon ausgegangen werden, dass eine Sogwirkung für Scheinasylanten in den Kanton Zürich entstehe.

SVP ergreift Referendum

Aus Sicht der SVP hat die Bekämpfung der Vorlage einen politstrategischen Wert, denn sie ist verbunden mit zwei unserer Kernthemen, dem Zuwanderungs- und Flüchtlings-Chaos. Gemäss Paul von Euw kann es auch nicht angehen, dass der Kanton Zürich bestehendes Bundesrecht aus rein ideologischer Weltanschauung missachte. Aus genannten Gründen lehnte die SVP/EDU-Fraktion das Geschäft ab. Die PI wurde schliesslich mit 96 zu 75 Stimmen überwiesen. Einzig die FDP-Fraktion hat ebenfalls einstimmig das Geschäft abgelehnt. Die SVP wird nun deshalb das Referendum ergreifen, damit das Volk das letzte Wort haben soll.

Anhaltender Lehrermangel

Bedeutend ruhiger und sachlicher verlief dann die Behandlung des dringlichen Postulates von Kollege Paul von Euw und Roger Schmidinger bezüglich Weiteranstellung von Lehrpersonen ohne Zulassung für das Jahr 2023/24. Ausgangslage war, dass der alljährliche Lehrermangel offensichtlich immer nur bewirtschaftet statt gelöst werden soll. Kollege Roger Schmidinger erklärte deshalb, im Kanton Zürich seien zurzeit diverse pädagogische Mitarbeiter ohne Lehrdiplom, sogenannte «Poldi», im Einsatz. Der Grund seien schlicht fehlende ausgebildete Lehrer. Weiter seien die Pensen von Lehrern mit durchschnittlich 68% ausserordentlich tief. Trotzdem müssten die Schulklassen unterrichtet werden. Aus diesem Grund lasse die Bildungsdirektion Personen ohne Lehrerdiplom Klassen unterrichten, jedoch jeweils befristet auf ein Jahr. Diese Begrenzung sei befremdend und werde uns bald jährlich wieder zur selben Ausgangslage bringen. Bis der Lehrermangel nicht behoben sei, sollten diese Poldis ihre Aufgabe weiter ausführen dürfen. Gestützt auf die Antworten des Regierungsrates stimmte die SVP/EDUFraktion der Abschreibung des Postulates mit abweichender Stellungnahme zu.

Wer trägt die Kosten?

Mit der Motion «Administrative Kosten sind vom Kanton zu tragen» Kinder- und Jugendheimgesetz (Kostentragung) sollte der Regierungsrat aufgefordert werden, dass das Kinder- und Jugendheimgesetz (KJG) dahingehend zu präzisieren sei, dass von den Gemeinden ausschliesslich die Kosten der Leistungserbringer mitfinanziert werden sollten. Die im Amt für Jugend- und Berufsberatung (AJB) im Zusammenhang mit der Umsetzung des KJG mit RR-Beschluss 294/2019 geschaffenen neuen Stellen seien nicht als Teil der Gesamtkosten gemäss § 17 Abs. KJG zu 60% von den Gemeinden und nur zu 40% vom Kanton zu finanzieren. Vielmehr seien diese Personalkosten vollständig durch den Kanton zu tragen. Marc Bochsler stellte klar, dass die Gemeinden ausschliesslich für die Kosten der Leistungserbringer aufkommen sollten, was eine klare Trennung der finanziellen Verantwortlichkeiten zwischen Kanton und Gemeinden gewährleiste. Die vorgenommene Gesetzesmodifikation trage dazu bei, die administrative Last der Gemeinden zu minimieren. Gleichzeitig sichere dieses Vorgehen, dass der Kanton seiner Pflicht zur effizienten und wirksamen Implementierung des KJG nachkomme. Die durch die Regierungsratsbeschlüsse eingeführten neuen Stellen im AJB, die zur Durchführung des KJG notwendig seien, würden nun eindeutig vom Kanton finanziert. Da der Inhalt der Motion weitgehend erfüllt worden sei, könne die Motion als erledigt abgeschrieben werden.

Motion für Tastaturschreiben findet keine Mehrheit

Zum Schluss der Ratssitzung stand noch die Motion «Tastaturschreiben mit dem Zehnfingersystem prioritär fördern» von Kollegin Sandy Bossert auf der Traktandenliste. Mit der Motion beauftragte die Motionärin den Regierungsrat, nötige Schritte einzuleiten, damit das Erlernen des Zehnfingersystems bereits in der Mittelstufe verankert werde. In ihrer Begründung meinte Sandy Bossert, dass Schülerinnen und Schüler möglichst früh das Tastaturschreiben mit zehn Fingern erlernen sollten, um für die zukünftige Berufswelt gerüstet zu sein. Bei der fortschreitenden Digitalisierung sei das rasche und fehlerfreie Schreiben von Texten enorm wichtig. Dies sei nicht nur für Studenten der Fall. Auch für die meisten Absolventen des dualen Bildungssystems sei ein effizientes, digitales Arbeiten bereits heute unabdingbar. Mit dieser Motion könnten die jungen Menschen schon früh in dieser Fähigkeit bleibend geschult werden. Die Motion fand dann im Rat keine Mehrheit und wurde nicht überwiesen.

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SVP Kantonsrat (ZH)
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