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Untersuchungen sind zügig zu führen

Die SVP hat mit Befriedigung davon Kenntnis genommen, dass der Regierungsrat angeordnet hat, im Zusammenhang mit dem POSCOM-Debakel, wegen dem die Beamtenversicherungskasse des Kantons Zürich (BVK) einen Verlust von 46 Millionen Franken hinnehmen muss, eine Spezialprüfung durchzuführen. Doch ist es eine Sache, eine Untersuchung einzuleiten und etwas ganz anderes, diese auch zügig zu Ende zu bringen und gegebenenfalls Massnahmen zu ergreifen. Was letzteres angeht, besteht im Kanton Zürich einiger Handlungsbedarf.
Für die Frage ob die BVK die negative Entwicklung beim Ferienverein nicht schon früher hätte erkennen können, erübrigt sich allerdings eine Untersuchung. Man hätte, und die SVP hat auch schon frühzeitig auf das Problem hingewiesen. Leider wurden die warnenden Stimmen seinerzeit der Lächerlichkeit preisgegeben. Der nun eingeschaltete externer Wirtschaftsprüfer sollte also vor allem der Frage nachgehen, warum der Regierungsrat und die Verwaltung die Warnungen der SVP in den Wind schlugen.
Die SVP verlangt, dass wenigstens diese Untersuchung zügig zu Ende geführt wird. Die Resultate der Administrativuntersuchung gegen den Chef des kantonalen Steueramtes lassen seit Ende letzten Jahres auf sich warten, und auch in Sachen Swissair hat man nicht den Eindruck, als würde mit dem gebotenen Eifer gearbeitet. Im Gegenteil, es scheint, als käme eine Verjährung nicht ungelegen. Die SVP ersucht die Justizkommission darum, dem Aspekt der Arbeitsgeschwindigkeit der kantonalen Untersuchungsbehörden ein grösseres Gewicht beizumessen.

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