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Unverantwortlicher Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit

Die SVP des Kantons Zürich hat vom Entwurf bezüglich Teilrevision der Verordnung über die Flughafengebühren vom 12. November 2018 Kenntnis genommen. Dass ausgerechnet die Schweizerische Eidgenossenschaft ein inländisches Unternehmen derart reguliert, dass Anreize für die Weiterentwicklung einer Schlüsselinfrastruktur des Landes gefährdet werden und dabei einzig ausländisch beherrschte Unternehmen – in diesem Fall Fluggesellschaften – davon profitieren, ist für die SVP des Kantons Zürich nicht verständlich, weshalb sie die Änderung der vorliegenden Verordnung in dieser Form ablehnt.
Die SVP des Kantons Zürich steht für eine starke Wirtschaft und einen prosperierenden Werkplatz ein. Der Flughafen Zürich gehört zu den Schlüsselinfrastrukturen der Schweiz, da sein Drehkreuzbetrieb die weltweite Erreichbarkeit unseres Landes garantiert und so die international ausgerichtete Schweizer Wirtschaft und den einheimischen Tourismus stärkt. Gleichzeitig profitieren die Gewerbebetriebe in der Region von den hohen Investitionen des Flughafens. Mit 27’000 Stellen ist der Flughafen zudem ein bedeutender Arbeitgeber im Kanton Zürich.
Vor diesem Hintergrund ist es für die SVP des Kantons Zürich unverständlich, dass der Bund mit dem vorliegenden Entwurf in solch massiver Weise in die Wirtschaftsfreiheit eines Schweizer Unternehmens eingreift. Die Quersubventionierung des Flugbetriebs durch den Nicht-Flugbetrieb ist grundsätzlich abzulehnen. In diesem speziellen Fall ist zusätzlich stossend, dass die Quersubventionierungen an ausländisch beherrschte Fluggesellschaften abfliessen. Somit wird der Betreibergesellschaft Kapital entzogen, das es braucht, um die langfristige Qualität und die Weiterentwicklung des Drehkreuzes Zürich zu sichern. Diese Schwächung der Ertragskraft wird auch für die Gewerbebetriebe in der Region nicht folgenlos bleiben. Zudem könnte eine solche nicht gerechtfertigte Überregulierung zu einem Finanzierungsproblem der Flughafen Zürich AG führen, das letztlich vom Staat gelöst werden müsste. Die Reaktionen des Kapitalmarkts auf die Ankündigung des BAZL, die Verordnung über die Flughafengebühren zu ändern, sprechen für sich.
Die SVP des Kantons Zürich fordert das Bundesamt für Zivilluftfahrt zudem auf, sämtliche Gesetzes- und Verordnungsanpassungen auf Bundesebene im Zusammenhang mit dem Landesflughafen Zürich auf die übergeordneten Zielsetzungen der Schweizer Luftfahrtpolitik abzustimmen.
Auch der Zürcher Regierungsrat ist aufgefordert, sich in Bern mit Vehemenz gegen diesen unnötigen Eingriff zur Wehr zu setzen. Als grösster Nettozahler sollte der Kanton Zürich von der Eidgenossenschaft nicht nur gemolken, sondern bei Angelegenheiten von solch grosser Tragweite frühzeitig ins Boot geholt werden.

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