USR III: Attraktive Bedingungen müssen den Wirtschaftsstandort Zürich stärken
Die Eidgenössischen Räte haben am 17. Juni 2016 die Unternehmenssteuerreform III verabschiedet. Nun ist es an den Kantonen, die Sache zu berechnen und umzusetzen. Die heute vom Kanton Zürich bekannt gegebenen Eckwerte müssen auf ihre Praxistauglichkeit geprüft werden.
Die Eidgenössischen Räte haben am 17. Juni 2016 die Unternehmenssteuerreform III verabschiedet. Nun ist es an den Kantonen, die Sache zu berechnen und umzusetzen. Die heute vom Kanton Zürich bekannt gegebenen Eckwerte müssen auf ihre Praxistauglichkeit geprüft werden.
Die Unternehmenssteuerreform III bietet Bund und Kantonen ein breites Instrumentarium, um den Schweizer Steuer- und Wirtschaftsstandort im internationalen Umfeld attraktiv zu halten. Dies ist aufgrund neuer internationaler Anforderungen notwendig. Die SVP ist grundsätzlich überzeugt, dass es mit der Reform der Eidgenössischen Räte den Kantonen gelingen wird, ihre steuerlichen Rahmenbedingungen international konkurrenzfähig zu halten. Damit können Steuersubstrat und Arbeitsplätze gesichert und gegebenenfalls noch weiter ausgebaut werden.
Die SVP dankt dem Regierungsrat für die Vorstellung der Eckwerte. Sie geht mit ihm einig, dass mit einem breiten Instrumentarium von Massnahmen und mit einer Gewinnsteuersatzsenkung der Wirtschaftsstandort Zürich und seine Arbeitsplätze bzw. der Werkplatz Zürich gestärkt werden muss. Es ist politisch aber auch opportun, diese Massnahmen in die Auswirkungen des Pakets zur Leistungsüberprüfung (Lü16) mit einzubeziehen.
Dem Kanton Zürich stehen grosse Aufgaben bevor. Er muss die Attraktivität für Holdinggesellschaften mit ihren rund 6000 Arbeitsplätzen unbedingt erhalten. In diesem Sinne wird es Aufgabe des kantonalen Parlaments sein, die entsprechende Steuerbelastung festzulegen. Bei einer Abwanderung solcher Firmen würde Steuersubstrat verloren gehen; Leidtragende wären die Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Zürich. Der jetzt vorgesehene Wert von 18.2 Prozent ist für die SVP denn auch zu weit oben angesetzt. Ohne die Eigenheiten des Kantons Zürich aus den Augen zu verlieren, erachtet die SVP aber nicht zuletzt auch mit Blick auf die Nachbarkantone einen Steuersatz von 16 Prozent als vertretbar und richtig. Hier braucht es aber eine genaue Prüfung der Vorlage, nicht zuletzt auch mit den exakten Auswirkungen auf die Gemeinden – und dies ohne Steuerhöhungen.