Verbessertes Sozialhilfegesetz dank der SVP teurer PJZ-Palast inmitten der Stadt Zürich
Die SVP des Kantons Zürich begrüsst die Annahme des neuen Sozialhilfegesetzes. Die Neuregelung zum Informationsaustausch zwischen den Behörden und Amtsstellen geht bekanntlich auf einen SVP-Vorstoss zurück.
Gleichzeitig bedauert die SVP die Ablehnung des Gegenvorschlags zum Sozialhilfegesetz, welcher das neue Gesetz wesentlich verbessert hätte. Neu werden vorläufig Aufgenommene also Personen mit abgelehntem Asylantrag, die sich illegal in der Schweiz aufhielten ordentlichen Sozialhilfeempfängern gleichgestellt. Aus Sicht der SVP ist diese Gleichbehandlung störend, weil der Aufenthalt von Asybewerbern mit negativem Asylentscheid auf einer unrechtmässigen Basis steht. Es kommt hinzu, dass das Sozialwesen weiter aufgebläht wird sowie für die Hilfe notleidender Bevölkerungsteile im Kanton Zürich mit rechtmässigem Aufenthalts- oder Bürgerrecht weniger Mittel zur Verfügung stehen werden. Die SVP wird genau verfolgen, wie sich die Zahl der vorläufig Aufgenommenen, welche neu Sozialhilfe beziehen, in den nächsten Monaten und Jahren entwickelt. Die Befürchtung ist gross, dass deren Zahl steigen wird.
Die Ablehnung zur Aufhebung des PJZ-Gesetzes nimmt die SVP mit Bedauern zur Kenntnis. Nachdem die SVP bereits die Einführung des PJZ-Gesetzes im Jahr 2003 ablehnte und der Baukredit nach Vorliegen einer konkreten Umsetzungsvariante des Regierungsrates von der Mehrheit des Kantonsrats im Herbst 2010 ebenfalls abgelehnt wurde, spricht sich das Zürcher Stimmvolk heute für den Bau eines 600 Millionen Franken teuren Polizei- und Justizzentrums aus, das wichtige Funktionen unter einem einzigen Dach vereint und inmitten der Stadt Zürich angesiedelt wird. Unter Berücksichtigung der angespannten Finanzlage im Kanton Zürich und im Interesse einer sinnvollen Umsetzungsvariante wird die SVP die Weiterentwicklung des PJZ-Projekts auch zukünftig eng begleiten.