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Vernehmlassung zur Änderung des Bildungsgesetzes

Die Wartezeiten für Stipendien sind immer noch zu lang und die Bürokratie zu gross. Deshalb war eine Teilrevision nötig. Die SVP möchte, dass bei der Stipendienvergabe in Zukunft vermehrt auf die Wirtschaftlichkeit von Studiengängen geachtet wird und keine ewigen Studenten alimentiert werden.

Ein Stipendium kann den Weg in eine erfolgreiche berufliche Zukunft ebnen. (Bild: Wikipedia)

Die SVP des Kantons Zürich wird jeweils zu Vernehmlassungen von Gesetzen und deren Ausführungsbestimmungen eingeladen, um dazu politisch Stellung zu nehmen. Dies ist eine wichtige Gelegenheit, um auf den Gesetzgebungsprozess Einfluss zu nehmen.

Stipendienreform mit Schwächen

In diesem Fall geht es darum, dass die Stipendienreform zwar erfolgreich eingeführt und die Ziele grösstenteils erreicht wurden. Jedoch haben sich auf dem Weg Mängel herausgestellt. Einer der grossen Mängel ist das komplizierte und langwierige administrative Verfahren, um zu prüfen, ob jemand berechtigt ist, Stipendien zu beziehen. Aufgrund dessen müssen die Gesuchsteller lange warten, bis sie einen Entscheid erhalten, ob er positiv oder negativ ist. Aber diese Personen haben Anrecht, zeitnah einen Entscheid zu erhalten.

Zu lange Antwortzeiten und komplizierte Prozesse

Diese lange Dauer, bis ein Entscheid steht, führte zu berechtigten parlamentarischen Interventionen aus dem Kantonsrat mittels zweier Motionen. Diese Motionen wurden mit einer Mehrheit der Kantonsratsmitglieder überwiesen und die Geschäftsleitung hat es dann der Kommission für Bildung und Kultur (KBIK) zugeteilt. Diese Motionen wurden in der Kommission ausführlich besprochen. Die Meinungen waren unterschiedlich. So wurde auch festgehalten, dass die Bildungsdirektion bereits mehr Leute befristet angestellt habe, um die Bugwelle der Stipendiengesuche abzubauen. Einige wollten dann zuwarten, bis sich das eingespielt habe. Jedoch wurde schnell klar, dass einfach mehr Leute nicht die Lösung sind. Aus diesem Grund wurde die Bildungsdirektion beauftragt, eine Gesetzesänderung auszuarbeiten. Dies, um die Wartezeiten zu verkürzen und die administrativen Verfahren zu vereinfachen.

Wirtschaftlichkeit des Studiums soll über Stipendienvergabe mitentscheiden

Hierzu muss das Gesetz in einigen Artikeln entsprechend so angepasst werden, dass es auch umsetzbar ist. Das hatte zur Folge, dass eine Teilrevision des Bildungsgesetzes nötig wurde und dies auch mit einem Regierungsratsbeschluss in die Wege geleitet wurde. Nun steht der Vorschlag und mittels Vernehmlassung soll die Meinung der Stakeholder wie der SVP des Kantons Zürich abgeholt werden. Die SVP hat Stellung genommen. Mit den meisten Artikeln ist die SVP einverstanden. Der Studienfortschritt und die Wirtschaftlichkeit des Studiums sollen nach Ansicht der SVP zukünftig Kriterien für die Stipendienvergaben sein. Beiträge für Studiengänge, in der die Mehrheit der Abgänger in staatlichen oder staatsnahen Betrieben tätig sind oder in denen eine hohe Arbeitslosigkeit herrscht, sollen ausschliesslich als Darlehen ausbezahlt werden. Keine ewigen Studenten Uns ist wichtig, dass es keine ewigen Studenten geben soll. Darum gibt es Artikel im angepassten Bildungsgesetz, die gemäss SVP gestrichen werden sollen und wo die alte Regelung weiterhin gilt. So möchten wir, dass Stipendien weiterhin primär bis und mit 25 Jahren ausbezahlt werden. Es soll aber die Möglichkeit bestehen, wegen guter Gründe wie Militärdienst, Krankheit oder Mutterschaft bis zum vollendeten 28. Altersjahr Stipendien zu beziehen. Anschliessend sollen nur noch rückzahlbare Darlehen, die richtigerweise nicht verzinst werden müssen, vergeben werden. Dieser bislang bestehende Ansatz soll beibehalten werden. Diese Vernehmlassung mit diesen Inhalten wurde nun der Bildungsdirektion zugewiesen. Wir sind auf die Antwort gespannt.

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SVP Kantonsrat (ZH)
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