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Vernehmlassung zur Lastenabgeltung für die Stadt Zürich

Die Gesundung des städtischen Finanzhaushaltes hat primär über eine Beschränkung der Ausgaben zu erfol-
gen und nicht die über die Beschaffung neuer Mittel sei es über mehr Steuern und Abgaben oder sei es mittels
Lastenabgeltung.
Es wird bestätigt, dass zentralörtliche Aufgaben von der Stadt Zürich wahrgenommen werden. Aber für die Stadt
gibt es jedoch auch viele Vorteile, die sich aus der zenralörtlichen Lage ergeben (z.B. Sitz von Grossunterneh-
men, Banken u.a.m.).
Zwischen Kanton und Stadt Zürich gibt es analoge Teile wie Seepolizei, Kriminalpolizei u.a.m., die schon aus
rein finanziellen Gründen zusammengelegt werden müssen. Sofern die Dienste zentralörtlicher Art sind, sind
sie in die kantonalen Teile zu integrieren.
Schauspielhaus, Tonhalle und Kunsthaus können, sofern deren Besucher vorwiegend von ausserhalb der Stadt
stammen, als zentralörtliche Institutionen betrachtet werden.
Zur Finanzierung der zentralörtlichen kulturellen Institutionen muss, gestaffelt nach finanzieller Kraft, durch alle
zürcherischen Gemeinden erfolgen und nicht nur durch die finanzstarken Gemeinden im Finanzausgleich.
Weitere kulturelle Aufgaben wie spezielle Museen, Organisationen und Veranstaltungen sind, sofern von der
Stadt überhaupt erwünscht, als städtische Dienste einzustufen. Ähnliche Aufgaben werden heute auch von ver-
schiedenen Gemeinden ohne Lastenabgeltung durch den Kanton unterstützt.
Die Stadt sollte bezüglich kantonaler Unterstützung der Jugendheime wie die Bezirke behandelt werden.
Die wahren durchschnittlichen Fallkosten zwischen den Gemeinden müssen ohne Verfälschung aus vergleich-
baren Daten ermittelt werden. Niederschwellige, freiwillig geleistete Leistungen verfälschen die durchschnittli-
chen Fallkosten, denn solche Leistungen werden in den meisten Gemeinden nicht angeboten. Die Erbringung
dieser Leistungen in der Stadt erhöht die Attraktivität, insbesondere für weitere Sozialbezüger.
Die enormen Kostensteigerungen in diesem Bereich sind eine der Hauptursachen der schlechten Finanzlage
des Kantons und der Stadt Zürich. Die Standards sind den finanziellen Möglichkeiten anzupassen. Ebenso ist
dafür zu sorgen, dass mit den finanziellen Mitteln haushälterischer umgegangen wird.

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