Verschärfung des Jugendstrafrechts ist in schweren Fällen nötig
Die Jugendkriminalität grassiert. Das Jugendstrafrecht ist überfordert. Es braucht dringend eine Anpassung, um die Zunahme an schweren Gewaltdelikten bei immer jüngeren Tätern zu bekämpfen.
Die Anzahl schwerer Gewaltdelikte bei Minderjährigen hat sich seit 2013 mehr als vervierfacht. Bild: BfS
Immer öfter begehen Jugendliche schwere Straftaten, die eine erschreckende kriminelle Energie offenbaren. Die Jugendkriminalität ist in der Schweiz gegenüber 2015 stetig angestiegen. Der Anstieg beträgt gesamthaft 27 Prozent. Und immer wieder sorgen milde Urteile nach solchen Straftaten für Unverständnis und zusätzliche Empörung in der Bevölkerung. So hat das Bundesgericht im April 2023 ein Urteil gegen einen 17-Jährigen bestätigt, der in einem Zürcher Park einen älteren Mann zum Invaliden schlug. Der Täter erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von nur vier Monaten. Eine in jeder Hinsicht schockierende Tat hat sich am 2. März 2024 in Zürich ereignet, als ein 15-jähriger Muslim mit Schweizerpass, der sich zur Terrororganisation Islamischer Staat bekennt, einen jüdischen Mitbürger mit Messerstichen lebensgefährlich verletzte. Auch dieses Verbrechen kann gemäss Jugendstrafgesetz lediglich mit einer Höchststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug geahndet werden, was die Bevölkerung nicht verstehen kann.
Strafen müssen erhöht werden
Es braucht im Jugendstrafrecht dringend verhältnismässige Strafen für schwere Straftaten. Dies insbesondere auch für Minderjährige, die sämtliche Systeme «ausgereizt» haben und jede Behandlung sabotieren. Hier muss das Jugendstrafrecht glaubwürdig eingreifen – auch im Hinblick auf seine präventive Wirkung. Unser Jugendstrafrecht – leider auch die aktuelle Revision – erfüllt diese Anforderungen nicht. Es trennt strikt zwischen über und unter 18-jährigen Tätern, ohne die Schwere der Straftat und die kriminelle Energie zu berücksichtigen. Der maximale Freiheitsentzug liegt bei vier Jahren – gegenüber beispielsweise zehn Jahren in Deutschland. Zudem werden zum Teil auch bei Gewaltverbrechen nur bedingte Strafen ausgesprochen. Daher habe ich in der Frühjahrssession in Bern eine Motion eingereicht. Bereits im Jahr 2019 hatte ich zusammen mit Valentin Landmann eine Parlamentarische Initiative im Kantonsrat zur Verschärfung des Jugendstrafrechts eingereicht. Damals hatten wir leider die Mehrheiten noch nicht. Nun sieht es erfreulicherweise ganz anders aus. Meine Motion fordert unter anderem die Erhöhung der Maximalstrafe von einem Jahr auf zwei Jahre bei 15-jährigen Tätern, ausserdem die Erhöhung von vier auf sechs Jahre Maximalstrafe bei 16- und 17-Jährigen. Im Fall des 15-jährigen Doppelbürgers soll auch ein Entzug des schweizerischen Bürgerrechts möglich sein.
Motion wird von fast allen Parteien unterzeichnet
Natürlich ist die Resozialisierung im Jugendstrafrecht zentral. Dies gilt vor allem für Jugendliche, die Vergehen verübt haben oder welche einen Therapieerfolg erzielen können. Wenn aber ein Jugendlicher mehrere Mordversuche auf dem Gewissen hat und auch in anderen schweren Fällen, sollte auch bei Ersttätern eine unbedingte Strafe möglich sein. Denn Abschreckung ist genauso wichtig. Dies habe ich in meiner Zeit auf der Staatsanwaltschaft und dem Gericht oft erlebt. Andrea Caroni forderte kürzlich ebenfalls in einer Motion, dass junge Straftäter, die wegen der Altersgrenze aus dem Vollzug zu entlassen wären, im Vollzug bleiben können, wenn die Sicherheit Dritter es erfordere. Insgesamt drängt sich eine Verschärfung unseres stark therapeutisch ausgerichteten Jugendstrafrechts auf. Bisher haben sich die Verantwortlichen wenig darum gekümmert, was Therapien überhaupt bringen. Es fragt sich, wie lang sich das eine Gesellschaft auch finanziell leisten kann.
Jugendkriminalität steigt mit der Zuwanderung
Auch der Gewaltexperte Dirk Baier sowie der Forensiker Frank Urbaniok erwähnen immer wieder, dass die Jugendkriminalität gestiegen ist. Besonders bei den Gewaltdelikten und Raub. Auch Bandendelikte haben stetig zugenommen. Jeder siebte Jugendliche ist bewaffnet. Ausserdem ist es klar, dass die Zuwanderung die Kriminalität erhöht. Junge Männer aus den Maghrebstaaten haben viele Autodiebstähle im Kanton Aargau verübt. Diverse Bandendelikte, davon besonders Gewaltdelikte, gehen von Jugendlichen aus den osteuropäischen oder nordafrikanischen Ländern aus. Dies zeigt auch ein Blick in die Kriminalstatistik und in die Daten der Polizei. Nicht nur in den Grenzkantonen, auch im Kanton Zürich, zeigt sich leider eine steigende Kriminalität. Einmal mehr wird klar, wie wichtig die Begrenzung der Zuwanderung und wirksame Strafen sind. Bei diesen Themen setzt sich die SVP seit Jahren an vorderster Front ein.