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Verschärfung im Jugendstrafrecht wird notwendig

Jugendkriminalität im Kanton Zürich hat stark zugenommen

Die Jugendkriminalität im Kanton Zürich hat erneut zugenommen, um 5 Prozent. Wenig erfreulich ist insbesondere der deutliche Anstieg bei den schweren Gewaltdelikten. Die Jugendanwaltschaften des Kantons eröffneten im Jahr 2019 gegen 5027 Jugendliche ein Strafverfahren. Das ist im Vergleich zum Vorjahr, als 4787 Jugendliche verzeigt wurden, eine Zunahme von 5 Prozent.

Wenig erfreulich ist insbesondere die Zunahme bei der Jugendgewalt. Im vergangenen Jahr mussten 857 Jugendliche wegen eines Gewaltdelikts verzeigt werden. Dies sind 225 Minderjährige mehr als noch 2018 (632), was eine Zunahme der Jugendgewalt um knapp 36 Prozent bedeutet. Der Anstieg manifestiert sich sowohl bei der minderschweren als auch bei der schweren Gewalt.

Seitens SVP haben wir im Kantonsrat einen Vorstoss (Parlamentarische Initiative) eingereicht als Anstoss für Bundesbern, dass in besonders schweren Fällen das Erwachsenenstrafrecht angewendet werden soll.

Dabei sollen 17-jährige in besonders schweren Fällen von Gewaltverbrechen wie Erwachsene bestraft werden können und nicht nur mit Massnahmen davonkommen.

Ab 15 Jahren soll neu in schweren Fällen ein Freiheitsentzug von zwei Jahren statt wie heute von einem Jahr möglich sein.

Eine Anhebung des Strafmasses wird auch bei 16-Jährigen gefordert. Sie sollen bei Schwerstdelikten neu mit einem Freiheitsentzug bis zu sechs Jahren anstatt nur max. 4 Jahren bestraft werden können.

Denn mit dem aktuellen Jugendstrafrecht und den Jugendmassnahmen stossen die Behörden heute schnell an Ihre Grenzen. Wir wollen die Übergangszeit ins Erwachsenenalter flexibler gestalten. Es wird immer eine besondere Schwere der Straftat vorausgesetzt. Auch der Abschreckungseffekt muss gegeben sein, nicht nur die Resozialisierung.

Eine durch die Oberjugendanwaltschaft durchgeführte Analyse aller verzeigten Gewaltstraftaten zeigt, dass die Beschuldigten zumeist männlich (86,3 Prozent) und durchschnittlich 15,6 Jahre alt sind. Auffallend ist, dass insbesondere die Gruppendelikte markant zugenommen haben.

Zugleich finden Gruppendelikte vor allem in der Nacht oder abends statt. Jugendgewalt spielt sich vermehrt alkoholisiert und im öffentlichen Raum, also in Parks, am See, auf der Strasse und am Bahnhof ab und richtet sich primär gegen andere Jugendliche, wobei sich Opfer und Täter nicht zwangsläufig kennen müssen.

Bei einem Terroranschlag mit 20 Toten eines 17-Jährigen knapp vor dem 18. Geburtstag würde dieser schnell wieder auf freiem Fuss sein; mit 18 Jahren dagegen wäre er vermutlich lebenslänglich in Verwahrung. Es braucht hier für die Richter mehr Flexibilität.

Der Ausländeranteil beträgt wie im Vorjahr ein Drittel (32,5 Prozent). Hier sind alle eingebürgerten Personen nicht berücksichtigt. Viele Eltern sind beunruhigt, wenn Ihre jugendlichen Kinder abends weg gehen.
Wir fordern, dass das Jugendstrafrecht in schweren Fällen verschärft wird, damit die Vorfälle von Jugendgewalt nicht weiter zunehmen!

 

Nina Fehr Düsel, Kantonsrätin SVP, Küsnacht
Valentin Landmann, Kantonsrat SVP, Zürich

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