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Verselbständigung des Universitätsspitals Zürich und des Kantonsspital Winterthur

Einmal mehr erstaunt und besorgt ist die Schweizerische Volkspartei des Kantons Zürich über die Art und Weise, wie der Regierungsrat verbindliche Aufträge des Parlaments erfüllt. Entgegen dem klaren Auftrag zur Privatisierung der Kantonalen Spitäler (Motion Leuthold) beabsichtigen die Vorlagen die Rechtsform einer selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt. Mit der Schaffung der selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt lässt sich das Hauptziel – eine materielle bzw. formelle Privatisierung (Verselbständigung) – nicht erreichen. Die Schweizerische Volkspartei hält an den Forderungen zur Umwandlung des Universitätsspitals Zürich und des Kantonsspital Winterthur in Aktiengesellschaften fest.
Der Regierungsrat ist offenbar nicht bereit, die heute bestehenden rechtlichen Möglichkeiten einer Privatisierung auszuschöpfen. Anstatt klare und übersichtliche Strukturen zu schaffen, und sich auf die Kontrolle und Sicherstellung des Auftrages zu konzentrieren, setzt er auf ein System, das politischen und wirtschaftlichen Verflechtungen Vorschub leistet. Aufgrund des vorliegenden Gesetzesentwurfs muss davon ausgegangen werden, dass die Regierung des Kantons Zürich nicht gewillt ist, sich endlich als Verantwortliche für die Gesamt-Gesundheitsversorgung zu betrachten und sich als Konsequenz aus dem aktiven Betreiben von Spitälern zurückzuziehen.
Mit den Privatisierungen muss die Waage zwischen Eigenverantwortung der Spitäler, betriebswirt- schaftlichem Freiraum und staatlicher Wahrnehmung der Verantwortung gefunden werden. Hohe Eigenverantwortung, Autonomie, Wettbewerbsfähigkeit aber auch Flexibilität mit entsprechendem Handlungsspielraum sind unabdingbar und fehlen im Gesetzesentwurf gänzlich. Damit dürften die Spitäler den Herausforderungen, welche die absehbare künftige Entwicklung im schweizerischen Gesundheitswesen mit sich bringt, nicht gewachsen sein. Die Schaffung privatrechtlicher Gesellschaf- ten ist zu unterstützen, denn dadurch eröffnen sich flexiblere Möglichkeiten des Zusammenarbeitens zwischen den Leistungserbringern, was im Gesundheitswesen heute wichtiger denn je ist. Das Kantonsspital Winterthur wie das Universitätsspital Zürich müssen die Möglichkeit der verschiedensten Kooperationsformen bekommen, damit sie mit anderen Leistungserbringern Dienstleistungsbetriebe führen, eigene Gesellschaften des privaten Rechts gründen oder sich an anderen Unternehmen betei- ligen können. Auf Einschränkungen ist zu verzichten. In privatwirtschaftlichen Aktiengesellschaften soll das gesamte Personal nach privatrechtlichem Personalstatut und eigenem Personalreglement ange- stellt werden.
Wir ersuchen den Regierungsrat des Kantons Zürich die Anregungen und Erwartungen der Schweize- rischen Volkspartei des Kantons Zürich bei den Gesetzesvorlagen zu berücksichtigen.Die SVP des Kantons Zürich nimmt im Rahmen des offiziellen Vernehmlassungsverfahrens zu den Gesetzesvorlagen über die Verselbständigung des Universitätsspitals Zürich und des Kantonsspital Winterthur wie folgt Stellung:

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