Verwaltung mischt sich in den Wahlkampf ein
Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) wirft der SVP vor, bei den Wahlen 2023 «rassistische Hetze» zu betreiben. Dürfen wir noch sagen, was wir denken?

Für die ERK ist die SVP-Kampagne zur Ausländerkriminalität «rassistisch». (Bild: SVP Schweiz)
Eines der grössten Probleme in der schweizerischen Politik ist, dass staatliche Stellen darüber urteilen, was wir zu denken haben. Entspricht etwas nicht dem von der EKR selbst formulierten Standard, geht eine beispiellose Hetze los gegen Personen und Gruppen, die für sich die Meinungsfreiheit in Anspruch nehmen. Seit Inkrafttreten des Antirassismusparagrafen im Jahre 1994 hat der politisch geschürte Hass gegen Freidenkende massiv zugenommen. Jeder Tag, an dem das Antirassismusgesetz noch in Kraft bleibt, ist ein verlorener Tag für die freie Schweiz.
Neue Normalität?
Die SVP hat in ihrer Kampagne, die unter der Frage «Neue Normalität?» läuft, ausschliesslich konkrete und gut dokumentierte Fälle von Ausländergewalt aufgegriffen. Mit ihrem geradezu hetzerischen Aufruf moniert die EKR, dass die SVP ausschliesslich ausländische Personen erwähne und damit die Realität verzerre.
Vorwurf ist bizarr
Ein sehr bizarrer Vorwurf. Ausländerkriminalität kann nun mal nur von ausländischen Personen begangen werden. Und überhaupt; Ausländer sind keine Rasse. Ausgeblendet wird auch, dass die SVP eine sehr hohe Anzahl an Migrantenmitgliedern hat. Ja, und der Wahlkampf zeigt es exemplarisch: Wer gegen linke Politik ist, wird zensiert.
Verfassungsaufträge werden nicht umgesetzt
In seiner Antwort an die Kommission gegen Rassismus macht SVP-Präsident Marco Chiesa deutlich, dass das Gebot, die Zuwanderung zu steuern, dank der SVP in der Verfassung festgeschrieben ist. Bundesrat und Parlamentsmehrheit weigern sich, den Volkswillen umzusetzen. Auch dass kriminelle Ausländer des Landes verwiesen werden müssen, wird seit Jahren nicht umgesetzt. Die SVP hat also völlig recht, wenn sie diese unhaltbaren Zustände im Wahlkampf lautstark thematisiert.