Verwaltungsgericht schützt Asylmissbrauch
Die SVP des Kantons Zürich nimmt mit allergrösstem Befremden vom Urteil des Verwaltungsgerichtes Kenntnis, welches den Comagic Zwillingen und der Mutter ein Bleiberecht in der Schweiz ausspricht.
Die Familie Comagic stellte 1995 nach ihrer Ankunft aus Serbien ein Asylgesuch, das 5 Jahre später rechtskräftig abgelehnt wurde. Wer nun glaubte, dass die Scheinasylanten die Schweiz verlassen müssten, sah sich getäuscht.
Das Ehepaar Comagic liess sich scheiden. Beide heirateten eine Person mit Schweizer Bürgerrecht, um den Aufenthalt in der Schweiz in rechtsmissbräuchlicher Weise sicherzustellen. Der Vater wurde zudem straffällig und im Jahre 2004 nach Verbüssung einer Gefängnisstrafe des Landes verwiesen.
Die Zürcher Regierung hat dem orchestrierten medialen Druck der Gutmenschen standgehalten und den Rechtsmissbrauch nicht geschützt. Das Verwaltungsgericht hat diesen Entscheid umgestossen. Damit schützt das oberste Zürcher Gericht den Rechts- und Asylmissbrauch. Mit seinem politisch nicht rechtlich gefällten Entscheid öffnet das Verwaltungsgericht Tür und Tor für weiteren Asyl- und Rechtsmissbrauch. Das Verdikt des Verwaltungsgerichts ist eine Einladung an jeden Ausländer in diesem Lande, welcher von einer Ausweisung bedroht ist, diese mittels missbräuchlicher Handlungen zu unterlaufen. Er wird sich darauf verlassen können, dass er in der Schweiz gnädige Richter finden wird, welche den Rechtsmissbrauch mit einer Aufenthaltsbewilligung belohnen.