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Viel Freiheitsverlust für ein bisschen Strom

Einige sogenannte Bauernführer progieren ein Ja zum Stromgesetz. Sie sind sich zu wenig bewusst, dass sie sich zu Befürwortern eines gefährlichen Interventionismus machen.

Das Stromgesetz bedeutet einen Angriff auf die Gemeindeautonomie. Bild: Adobe Stock

Am 9. Juni 2024 steht das Stromgesetz, auch Mantelerlass genannt, zur eidgenössischen Volksabstimmung. Einiges an dieser Energievorlage erscheint als durchaus vernünftig und erstrebenswert. Die SVP Schweiz und die SVP des Kantons Zürich empfehlen jedoch überzeugend mit grossem Mehr die Ablehnung des Stromgesetzes. Es gilt, das Ganze zu betrachten. Dabei wird sofort klar, dass es sich um ein gefährliches Monstergesetz handelt. Es widerspricht jedem freiheitlichen Denken. Es ist feuerrot und nicht sympathisch konservativ grün. Gehen wir zu den Anfängen zurück: Das Gesetz wurde ursprünglich unter der Vorgängerin Sommaruga des heute zuständigen SVPBundesrates Albert Rösti ausgearbeitet und von diesem fast treuherzig übernommen. Nicht weg zu zaubern ist, dass das Gesetz in einer super interventionsfreudigen Verwaltung entstanden ist. Diese missachtete die Freiheit unser Bürgerinnen und Bürger, das Stromgesetz entbehrt zudem der Achtung unser selten schönen Landschaft und verkennt die finanziellen Folgen für die Wirtschaft und jeden Einzelnem.

Die finanziellen Folgen treffen auch Landwirtschaft

Der ehemalige SVP-Nationalrat Hans Kaufmann warnt in einem hervorragenden Exposé unter dem Titel «Stromgesetz – Was kostet uns das?» in dieser Zeitung vom 26. April 2024 vor den finanziellen Auswirkungen des Stromgesetzes. Er folgert messerscharf: «Dass die Kosten für die unzähligen Subventions- und Investitionsbeiträge über die Steuern und höhere Strompreise bezahlt werden, wird unterschlagen.» Woher die befürwortenden Bauern ihre Behauptung nehmen, bei Annahme des Gesetzes werde der Strompreis niedriger, ist unerfindlich. Können sie besser rechnen als der renommierte Finanzfachmann Hans Kaufmann? Welchen roten Predigern sind sie aufgesessen? Verkennen Sie, dass das Gesetz Anlagen bis zu 80 Prozent subventioniert? Sind sie sich bewusst, dass der Vollzug des Stromgesetzes 200 neue Beamtenstellen erfordert? Sind sie sich im Klaren, dass folgerichtigerweise der Blitz auch bei ihnen einschlagen wird? Sind sie sich bewusst, dass die von Hans Kaufmann weitsichtig bei einer Annahme des Stromgesetzes vorausgesagte Stagnation der Wohlfahrt unweigerlich auch die Landwirtschaft trifft?

Ein echter SVPler denkt freiheitlich

Ganz abgesehen von finanziellen Überlegungen denkt eine echte SVPlerin und ein echter SVPler grundsätzlich freiheitlich. Jeder übermässige Interventionismus ist abzulehnen. Das Stromgesetz schränkt die Einspracherechte des Einzelnen ein und auch die Gemeindeautonomie wird herabgestuft. Die Bewahrung unserer demokratisch-rechtstaatlichen Ordnung ist unsere urschweizerische Verpflichtung! Das gilt vorab für die Bauern. Manche von ihnen haben dies erkannt. Die Abweichler mögen klüger und weiser werden; das ist nicht verboten. Zuzugestehen, dass man sich verrannt hat, ist nicht etwas Ehrenrühriges. Ehre gebührt demjenigen, der die demokratisch- rechtstaatliche Ordnung der Schweiz und die Bewahrung unserer einzigartig schönen Landschaft mit einem NEIN zum Stromgesetz achtet und verteidigt. Gerade die Landwirtschaft bedarf eines neuen besseren Stomgesetzes.

über den Autor
Karl Spühler
SVP (ZH)
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