Viele neue Geschäfte für die zuständigen Kommissionen und ein paar Traktanden aus der Bildungsdirektion
Zu Beginn der 68. Sitzung des Kantonsrates verteilte Kantonsratspräsident Jürg Sulser im Auftrag der Geschäftsleitung gleich haufenweise Geschäfte an die diversen Kommissionen.
Der Tätigkeitsbericht der Datenschutzbeauftragten wurde im Kantonsrat einstimmig genehmigt. Bild: Adobe Stock
Nach den Gratulationen an das Geburtstagskind Roman Schmid, SVP, welches seinen runden 40. Geburtstag feierte, ging es dann zur Tagesordnung und der offiziellen Traktandenliste über.
Tätigkeitsbericht der Datenschutzbeauftragten über das Jahr 2023
Wie jedes Jahr stand die Datenschutzbeauftragte Rede und Antwort. Neben dem alljährlichen Bericht fragte die Geschäftsprüfungskommission die Datenschutzbeauftragte speziell zur Organisation der Datenschutzbehörde, zum Personal, zur Wahrung der Beratungs- und Aufsichtstätigkeit sowie zum Umgang mit den Datenschutzvorfällen. Die Bevölkerung muss und kann sich darauf verlassen, dass die öffentlichen Institutionen, die im Rahmen dieser Digitalisierung Daten bearbeiten, dies auch wirklich grundrechtskonform tun. Der Tätigkeitsbericht wurde einstimmig genehmigt und die Arbeit der Datenschutzbeauftragten, Frau Dr. Dominika Blonski, verdankt. Der Bericht ist für die Öffentlichkeit zugänglich.
Universitätsgesetz (Eigentümerstrategie)
Der Kantonsrat verabschiedete das Universitätsgesetz mit einigen Korrekturen und redaktionellen Änderungen und stimmte der Vorlage mit 134 zu 35 Stimmen bei 0 Enthaltungen zu. Traktandum 9 wurde auf Wunsch der Bildungsdirektorin vorgeschoben: Wahl eines Mitglieds des Fachhochschulrates der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, der Zürcher Hochschule der Künste und der Pädagogischen Hochschule Zürich. In einer reduzierten Debatte wurde die Wahl von Dr. Thomas Gächter für die zurückgetretene Prof. Dr. Andrea Schenker für die verbleibende Amtsperiode 2023–2026 genehmigt.
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege
Dieses Gesetz regelt die Umsetzung des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 2022 über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (Ausbildungsfördergesetz Pflege). Hierbei geht es um die Umsetzung der im November 2021 von der Bevölkerung klar angenommenen Pflegeinitiative. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege zu erlassen. Grundsätzlich stand die KSSG bei den Beratungen zu diesem Gesetz in einem Spannungsfeld von fehlenden, d.h. ausstehenden, Bundesvorgaben und grossem Zeitdruck, die gesetzlichen Grundlagen für eine erfolgreiche Umsetzung zu schaffen. Das vorliegende EG-Pflegegesetz legt einerseits die rechtlichen Grundlagen für die Beiträge an höhere Fachschulen zwecks Erhöhung der Anzahl Ausbildungsabschlüsse fest, andererseits schafft es die Rechtsgrundlage für Förderbeiträge an Personen in Ausbildung zur Pflege HF oder FH. Der ganze Gesetzgebungsprozess verlief parallel zur Verordnung des Bundes, was die Sache erschwerte. Die Grundidee des EG-Ausbildungsgesetzes Pflege sollte daher in einem adäquaten Rahmen gestaltet und möglichst schlank und agil in der Umsetzung sein. Die SVP ist auf die Vorlage und die Detailberatung eingetreten.