Mitmachen
Artikel

Volk will keinen Rechtsanspruch auf den Schweizer Pass

Das neue Bürgerrechtsgesetz wollte einen Rechtsanspruch auf den Schweizer Pass schaffen. Jeder Ausländer hätte künftig seine Einbürgerung auf gerichtlichem Wege erstreiten können. Die Gemeinden wären den meisten Kompetenzen verlustig gegangen, während die Gerichte neu das letzte Wort gehabt hätten. Mit dem doppelten Nein gilt nach wie vor der Status Quo, und die Gemeinden behalten ihre Zuständigkeiten im Bereich des Bürgerrechts, was aus Sicht der SVP auch richtig ist.

Das Bürgerrechtsgesetz hätte überdies zu Friktionen mit dem geltenden eidgenössischen Verfassungsrecht geführt: Im November 2010 wurde die Ausschaffungsinitiative von Volk und Ständen angenommen. Kriminelle Ausländer haben nach dem revidierten Art. 121 der Bundesverfassung unser Land zu verlassen. Das neue Bürgerrechtsgesetz hätte die Einbürgerung von Verbrechern vorgesehen, was in diametralem Widerspruch zum Bundesrecht gestanden hätte. Auch vor diesem Hintergrund ist die Ablehnung des Gesetzes zu begrüssen.

Die SVP ruft den Kantons- und Regierungsrat auf, das Verdikt des Volkes zu akzeptieren. Das Resultat der Abstimmung zeigt, dass ein genereller Rechtsanspruch auf Einbürgerung nicht mehrheitsfähig ist. Nur sehr wenige Gemeinden befürworteten das neue Bürgerrechtsgesetz. Die Zuständigkeitsbereiche der Gemeinden sind zu respektieren. Auch der Entscheid der Ausschaffungsinitiative wurde mit dem heutigen Beschluss bestätigt. Auch dies muss in eine neue Gesetzesvorlage einfliessen.

Die Zürcher Bevölkerung hat heute klargemacht: Auch künftig sollen die Gemeinden für Einbürgerungen zuständig bleiben. Dies muss die Richtschnur für die neue Vorlage des Kantonsrates sein.
Medienmitteilung zur Abstimmung über das kantonale Bürgerrechtsgesetz (KBüG)
Die SVP bedauert den Ausgang der kantonalen Volksabstimmung. Der Gegenvorschlag der SVP zum kantonalen Bürgerrechtsgesetz, dem über 50 Gemeinden zustimmten – und damit deutlich mehr Gemeinden dem Gegenvorschlag gegenüber dem kantonsrätlichen Vorschlag den Vorrang gaben –, wäre ein tauglicher Weg zur Umsetzung des Verfassungsauftrags für eine einheitliche Gesetzgebung im Kanton Zürich gewesen. Hingegen begrüsst die SVP die Ablehnung des Bürgerrechtsgesetzes, welches mit der Schaffung eines generellen Rechtsanspruchs einen gefährlichen Weg beschritten hätte.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Artikel teilen
Kategorien
weiterlesen
Kontakt
SVP des Kantons Zürich, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf
Telefon
044 217 77 66
Fax
044 217 77 65
E-Mail
Social Media
Besuchen Sie uns bei:
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden