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Volksabstimmung 24. November: Parolen

Nein zu 1:12, Nein zur Erhöhung der Autobahnvignette, Ja zur SVP-Familieninitiative

Die SVP Kanton Zürich hat an der Delegiertenversammlung vom 15. Oktober die Parolen zur Volksabstimmung vom 24. November 2013 gefasst.
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NEIN zur Volksinitiative «1:12 – für gerechte Löhne»

Die Initiative der Jungsozialisten will, dass der Staat künftig allen Firmen in der Schweiz ein fixes Verhält-nis von 1:12 zwischen dem höchsten und tiefsten Lohn vorschreibt. Heute ist die Festsetzung der Löhne Sache der Unternehmer und ihrer Mitarbeitenden. Der Staat mischte sich bisher nicht ein. Je nach Situati-on handelt ein Arbeitgeber den Lohn in einem Gesamtarbeitsvertrag mit den Gewerkschaften oder direkt mit dem Angestellten aus. Das hat sich bewährt und trägt zum Wohlstand der Schweiz bei. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative klar ab. Auslagerungen von Jobs, mehr Arbeitslosigkeit, ein Milliardenloch bei Steuern und AHV, höhere Steuern und Abgaben, staatliche Lohnkontrolleure und Bürokratie wären die Folgen. Das müssen wir verhindern. Die 1:12-Initiative führt alleine bei der AHV zu jährlichen Ausfällen von bis zu 2,5 Milliarden Franken, wie eine kürzlich erschienene Studie der Universität St. Gallen zeigt. Das entspricht über 1,3 Millionen AHV-Monatsrenten. Auch bei der direkten Bundessteuer fehlen bis zu 1,5 Milliarden Franken im Jahr.
JA zur Volksinitiative «Familieninitiative: Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen»

Die Familie ist das Fundament unserer Gesellschaft. Die SVP will Familien mit Kindern steuerlich entlas-ten. Allerdings dürfen diese Steuererleichterungen nicht nur Familien zugute kommen, die ihre Kinder fremd betreuen lassen. Auf diese Weise würden Eltern, die ihre Kinder selbst erziehen, steuerlich benach-teiligt. Die SVP setzt sich in allen Bereichen für eine Stärkung der Eigenverantwortung ein und bekämpft jede Tendenz, elterliche Pflichten an den Staat zu delegieren. Es kann deshalb nicht sein, dass Eltern vom Umstand, dass sie ihre Kinder fremd betreuen lassen, steuerlich profitieren können, während Eltern, wel-che sich der Aufgabe der Kinderbetreuung selber stellen, von diesem Steuervorteil ausgeschlossen blei-ben. Die Initiative überlässt es der Freiheit des kantonalen Gesetzgebers, ob er Betreuungsabzüge ge-währen will oder nicht. Es wird also keine verfassungsmässige Verpflichtung, Betreuungskosten zum Ab-zug zuzulassen, geschaffen. Werden jedoch Fremdbetreuungsabzüge ermöglicht, müssen diese mindes-tens im gleichen Umfang Eltern gewährt werden, die ihre Kinder selber betreuen wie Eltern, die ihre Kin-der fremd betreuen lassen. Mit einem Ja zur SVP-Familieninitiative werden alle Familien wieder gleich behandelt.
NEIN zur Änderung vom 22. März 2013 des Bundesgesetzes über die Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen (Erhöhung Autobahnvignette auf 100 Fr.)

Am 24. November 2013 stimmt das Schweizervolk über die Änderung des Bundesgesetzes über die Ab-gabe für die Benützung von Nationalstrassen ab. Dabei geht es im Kern um eine Erhöhung des Preises der Autobahnvignette um 150 Prozent von 40 auf 100 Franken. Das überparteiliche Komitee hat gegen diese Preiserhöhung das Referendum ergriffen und innert weniger Wochen statt nur der mindestens not-wendigen 50 000 Unterschriften insgesamt 125 000 Unterschriften gesammelt. Dank diesem Referendum kann nun das Volk über die Preiserhöhung der Autobahnvignette abstimmen. Denn letztlich geht es bei der Preiserhöhung der Autobahnvignette um eine „versteckte Steuererhöhung“ mit kaum einer Gegenleis-tung. Die Strassenbenutzer sollen für etwas mehr bezahlen, was sie schon einmal über andere Verkehrs-steuern, -abgaben und –gebühren bezahlt haben. Das werden letztlich nicht nur die Autobesitzer zu spü-ren bekommen, sondern alle Schweizerinnen und Schweizer. Denn die Mehrkosten werden vom Gewerbe und der Wirtschaft logischerweise auf die Produkte und Dienstleistungen abgewälzt. Das trifft alle.

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