Volksinitiative "Mitspracherechte des Volkes in Steuerangelegenheiten" zu Stande gekommen
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die Volksinitiative „Mitspracherechte des Volkes in Steuerangele-
genheiten“ als zu Stande gekommen zu erklären und dem Regierungsrat zu Bericht und Antrag zu überweisen.
Diese Überweisung der Initiative soll unter dem Vorbehalt der Prüfung der Gültigkeit der Übergangsbestimmung
erfolgen. Die Übergangsbestimmung fordert, dass die Bestimmungen der Initiative spätestens für das Jahr 2003
angewendet werden sollen.
Die Initiative wurde am 17. Juli 2001 in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs eingereicht. Von den 12’813 geprüf-
ten Unterschriften konnten die Gemeindestellen 11’357 Unterschriften als gültig beglaubigen; 1456 Unterschriften
waren ungültig. Die Initiative verlangt eine Änderung der Kantonsverfassung, wonach insbesondere der Steuerfuss
höchstens 98 Prozent der einfachen Staatssteuer betragen darf.