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Von Rabenvätern

Wenn der Vater die Alimente nicht zahlt, muss die Gemeinde das Geld vorschiessen. Doch die Verantwortung für das Inkasso liegt beim Kanton. Seit Jahren nimmt die Rückzahlungsquote ab. Das reisst ein Loch in die Gemeindekassen. Es braucht deshalb rasch eine politische Lösung.

Eine Scheidung stellt nicht nur eine persönliche Belastung dar, sondern meist auch eine finanzielle. (Bild: pixabay.com)

Wussten Sie, dass, wenn Väter ihren gesetzlichen Verpflichtungen, die Alimente für ihre Kinder zu bezahlen, nicht nachkommen, ihre Gemeinde für die Alimentenbevorschussung aufkommt? Wussten Sie, dass der Kanton das Inkasso gegenüber den vermeintlichen Vätern macht und die Gemeinden dies nur zur Kenntnis nehmen dürfen? Als Beispiel möchte ich Bülach anführen, welches fünf Millionen an Ausständen bei laufenden Inkassoverfahren hat. Die Rückzahlungsquote beträgt in der Regel um die 30 % pro Jahr und Ausreisser nach oben sind eher die Ausnahme als die Regel.

Rückzahlungsquoten gingen massiv zurück

Bei meiner Recherche zu diesem Thema bin ich auf eine Anfrage aus dem Jahr 2005 gestossen. Bis 2003 betrugen die Rückzahlungsquoten über den ganzen Kanton bis zu 75 %. (Antwort RR 153/2005 Bevorschussung, Inkasso und Rückforderungen von Unterhaltsbeiträgen für Kinder). Was ist in der Zwischenzeit geschehen, dass die Rückzahlungsquote so gesunken ist?

Thesen zur Erklärung

Zur Erklärung dieses massiven Rückgangs habe ich mehrere Thesen formuliert: 1. These: Bis Anfang der Nullerjahre hat sich der Kanton an den Alimentenbevorschussungen beteiligt. Danach wurde ein Systemwechsel vollzogen, indem die Kosten zu 100 % den Gemeinden aufgebürdet wurden. Die Kompetenzen und das Controlling blieben aber zu 100 % beim Kanton. Das führte zu einem gewissen Desinteresse des Kantons und seiner Oberaufsicht, da die Hauptkosten nicht mehr in seinem Budget auftauchten. 2. These: Durch die zunehmende Mobilität der Menschen wurde es schwieriger, die Inkassoverfahren zu einem Ende zu bringen. Wer jetzt an Flucht ins Ausland denkt, liegt nicht ganz richtig, aber auch nicht ganz falsch. Wer schon einmal mit den zuständigen Stellen gesprochen hat, der weiss: Die Probleme beginnen schon an der Kantonsgrenze. 3. These: Den Gemeinden war der Systemwechsel anfangs egal, weil die Rückzahlungsquote bis Dato bei 75 % lag und sie sich nicht um das Inkasso zu kümmern brauchten. Den stetigem Rückgang der Rückzahlungsquote haben sie widerstandslos hingenommen. Das hat dann sehr wahrscheinlich das Desinteresse des Kan- tons noch zusätzlich verstärkt.

Warum zahlen Väter nicht?

Wir können verschiedene Ursachen für die fehlende Zahlungsbereitschaft von Vätern identifizieren. 1. Väter, die im Ausland leben und arbeiten, haben in der Regel meist tiefere Einkommen. Zumeist zahlen sie, aber nicht in der im Scheidungsurteil vorgesehene Höhe, sondern wie den aktuellen Lebensumständen angepasst. Auch diese Väter werden von unserem System erfasst. Dazu hätte ich folgenden Lösungsvorschlag: Bei der Sozialhilfe ist es bereits heute möglich, die Kosten für ausländische Staatsbürger (z.B. im Fall von Frankreich) diesen Staaten in Rechnung zu stellen. Dieser Lösungsansatz sollte auch bei der Alimentenbevorschussung gewählt werden. Zuständig dafür wäre der Bund. 2. Der unauffindbare Vater kommt öfters vor, als man denkt. Lösungsvorschlag: Was in der Sozialhilfe und bei den Sozialversicherungen schon Praxis ist, sollte auch bei der Alimentenbevorschussungen genutzt werden: der Sozialdetektiv. Das hätte auch den zusätzlichen Vorteil, allenfalls versteckte Einkommen und Vermögen sichtbar zu machen. Die Zuständigkeit liegt beim Kanton. 3. Der auffindbare Vater, der unterhalb der Betreibungsgrenze liegt. Lösungsvorschlag: Siehe Punkt 2. Die Zuständigkeit liegt ebenfalls beim Kanton. 4. Ein anderes Problem ist es, wenn Ämter die Auskunft verweigern. Mein Lösungsvorschlag: Wo nötig, sind gesetzliche Anpassungen einzufordern. Wo die Grundlagen bereits vorhanden sind, muss man das Gespräch innerhalb der richtigen Gefässe suchen, z. B. in der Finanzdirektorenkonferenz. Die Zuständigkeit liegt beim Kanton oder dem Bund. Auch persönliche Gründe können für die Nichtzahlung verantwortlich sein. Es gibt Väter, die aufgrund gesundheitlicher Probleme oder des Verlusts ihrer Arbeitstelle nicht mehr für ihre Verpflichtungen aufkommen können. Schliesslich gibt es auch Väter, die mit einer anderen Frau eine neue Familie gegründet haben und darum ihren Verpflichtungen nicht nachkommen wollen oder können.

Es braucht eine politische Lösung

Unabhängig davon, was sie von meinen Thesen, Ursachenforschungen und Lösungsansätzen halten. Die Rückzahlungsquoten sinken nicht nur im Kanton Zürich. Im Kanton Baselland sank die Rückzahlungsquote von 51,2 % im 2017 auf 47,5 % im 2019. Was ist aus meiner Sicht zu tun? Dreh- und Angelpunkt ist hier der Kanton. Am sinnvollsten wäre es, wenn sich mehrere Personen zusammenfinden würden für eine Einzelinitiative. Der Text könnte relativ einfach formuliert werden: «Der Kanton ergreift Massnahmen zur Verbesserung der Rückzahlungsquote. » Damit möchte ich die Problematik auf die Traktandenliste des Kantonsrates setzen.

Wer also allenfalls an einer Einzelinitiative Interesse hat, kann sich bei mir unter stefan_ basler@hotmail.com melden.

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Stefan Basler
SVP (ZH)
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