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Wassergesetz mit bürgerlicher Prägung

von Christian Lucek, Kantonsrat SVP, Dänikon
Nach über zwei Jahren Beratung in der Sachkommission und drei Sitzungstagen des Kantonsrates wurden am Montag die Beratungen zum Wassergesetz in erster Lesung abgeschlossen. Grundsätzliche gegenläufige Interessen führten zu dieser aussergewöhnlich intensiven und leidenschaftlich geführten Debatte. Der bürgerlichen Mehrheit ist es dabei gelungen, den Schutz des privaten Eigentums hochzuhalten sowie negative Auswirkungen auf landwirtschaftliche Nutzflächen zu begrenzen, ohne die berechtigten Anliegen zum Schutz des hohen Gutes Wasser zu vernachlässigen.
Am letzten Sitzungstag stand die Genehmigungspflicht der auf das Gesetz folgenden Verordnung zur Diskussion. Die SVP-Fraktion stützte dabei den Kommissionsantrag, dass die vom Regierungsrat erlassene Verordnung vom Kantonsrat genehmigt werden muss. Dieses Verordnungsveto ist zwar unüblich, wird aber zunehmend erwogen, da es unmöglich und auch unerwünscht ist, komplexe Sachverhalte auf Stufe Gesetz bis ins letzte Detail zu regeln. So erarbeitet schliesslich die zuständige Verwaltung die durch den Regierungsrat zu genehmigende Verordnung, welche die Auslegung des Gesetzes regelt. Dabei besteht die Gefahr, dass im Gesetz offene Formulierungen und Spielräume in eine Richtung präzisiert werden, welche nicht der ursprünglichen Absicht des Parlamentes entsprechen. Eine Korrektur wird dann sehr schwierig und würde aufwendige Rechtsschritte nach sich ziehen.
Leider liess schon die Vernehmlassung zur damaligen Teilrevision der Verordnung über den Hochwasserschutz und die Wasserbaupolizei befürchten, dass die Auslegung einschneidende Auswirkungen für betroffene Grundeigentümer und landwirtschaftliche Betriebe haben würde. Die Ratsmehrheit hat klar zu verstehen gegeben, dass sie insbesondere bei der Festlegung des Gewässerraumes, eine Eigentümer- und landwirtschaftsfreundliche Ausnutzung der durch das Bundesrecht gegebenen Spielräume erwartet. Bei allem Vertrauen in die Regierung und Verwaltung, will die Ratsmehrheit daher mit der Genehmigungspflicht sanften Druck ausüben, damit der Schutz des Eigentums in der Verordnung angemessen seinen Niederschlag findet. Ein weiterer umstrittener Aspekt war die mögliche Beteiligung von privaten Gesellschaften an Aufgaben der Siedlungsentwässerung und Wasserversorgung. Entgegen der von der Ratslinken und der zugewandten Presse dankbar aufgenommen Polemik, geht es in keiner Weise um den Ausverkauf des Wassers. Im Gegenteil führt die neue Regelung zur Begrenzung der privaten Beteiligung an Wasserversorgern. Die Mehrheit des Kapitals und mindestens zwei Drittel der Stimmrechte müssen beim Gemeinwesen verbleiben, ein Abfluss von Gewinnen ist ausgeschlossen. Die bürgerliche Ratsmehrheit blieb mit Unterstützung der GLP auch in dieser Frage geschlossen und stimmte dem Kommissionsantrag zu.
Bei den Schussreferaten war dann die Frustration der unterlegenen Ratsminderheit spürbar und die Wogen gingen hoch. Es ist davon auszugehen, dass auch die zweite Lesung nicht ganz ohne Nebengeräusche über die Bühne gehen wird, zudem auch mehr oder weniger deutlich mit einem Referendum gedroht wird. Gut möglich also, dass das Thema auch die Öffentlichkeit noch weiter beschäftigen und dann insbesondere die Hauseigentümer und landwirtschaftliche Kreise fordern wird.

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