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Wessen Interessen vertritt der Bundesrat?

Für den von den Sozialdemokraten verbreiteten Jubel über das heutige Verhandlungsresultat ihres Bundesrates in Berlin besteht nicht der geringste Anlass. Auch die positive Bewertung durch Regierungsrat Ruedi Jeker ist fehl am Platz. Erreicht wurde lediglich ein geringer zeitlicher Aufschub bei der Umsetzung inakzeptabler Beschränkungen im Flugverkehr durch Deutschland. Bundesrat Leuenberger hat damit einmal mehr bewiesen, dass er nicht willens und nicht in der Lage ist, die Zürcher Bevölkerung vor einer drohenden Diskriminierung zu schützen. Es ist die Frage zu stellen, in wessen Interesse Leuenberger die Verhandlungen überhaupt geführt hat. Das Bundesverdienstkreuz scheint jedenfalls zum Greifen nahe.
Inakzeptable Diskriminierung unserer Bevölkerung
Mit seinem „Verhandlungserfolg“ erreichte Leuenberger bloss, dass durch die Festschreibung der Südanflüge die Diskriminierung des Flughafens Zürich gegenüber deutschen Flughäfen zementiert wird. Damit würde die Mehrheit der Zürcher Bevölkerung einer stärkeren Lärmbelastung ausgesetzt, womit die wirtschaftliche Weiterentwicklung des Flughafens einer massiven Gefährdung ausgesetzt würde. Auch aus Gründen der Sicherheit sind Flüge über die Stadt Zürich nicht akzeptabel.
Rechtliche Mittel ausschöpfen
Die von Deutschland erlassene Verordnung bricht internationales Recht, weil sie den Flughafen Zürich gegenüber deutschen Flughäfen diskriminiert. Der Bundesrat hat daher mit allen rechtlichen, politischen und diplomatischen Mitteln gegen die Verordnung vorzugehen und die Skyguide anzuweisen, die Verordnung nicht anzuwenden, zumindest solange die auf juristischem Weg angerufenen Instanzen noch kein Urteil gefällt haben. Die SVP lehnt die Verordnung aus den gleichen Gründen ab wie den Staatsvertrag: Sie gibt für Süddeutschland weiter gehende Lärmschutzmassnahmen vor als für das übrige deutsche Staatsgebiet und sie basiert auf der Anzahl Flugbewegungen und nicht auf den Lärmimmissionen.Diskriminierung der Schweiz zementiert

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