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WHO-Vertrag: antidemokratisch, unschweizerisch, verfassungsfeindlich

Wieder einmal sind Freiheit und Rechtsstaatlichkeit in Gefahr – diesmal durch die Neuverhandlung des WHO-Vertrags, dessen Neufassung bis 2024 umgesetzt sein soll.

Das Krisenmanagement der WHO wärend der Corona-Pandemie ist umstritten. Auf dem Bild: das WHO Hauptquartier in Genf. (Quelle: Wikipedia)

Der Internationale Vertrag zur Pandemieprävention und -vorsorge ist ein geplantes internationales Abkommen über eine koordinierte Vorgehensweise der Mitgliedstaaten der Weltgesundheitsorganisation WHO bei Pandemien zur Prävention, Vorsorge und Reaktion. Das tönt alles relativ harmlos, ist es aber mitnichten.

WHO mit weltumspannender Regierungsgewalt

Im Falle einer Pandemie soll nämlich künftig die Regierungsgewalt der Nationalstaaten an die UN-Gesundheitsorganisation WHO übertragen werden. Die Corona-Hysterie mag vorbei sein, doch der vergiftete Instrumentenkasten der Entdemokratisierung liegt nach wie vor auf dem Tisch. Bereits im März 2022 haben von der Öffentlichkeit praktisch unbemerkt die Verhandlungen zu diesem globalen WHO-Pandemievertrag begonnen. Läuft alles nach Plan, soll dieser bereits im Jahr 2024 abgeschlossen sein. Ein Vertrag, dessen Inhalt für Staaten und Bevölkerung mit gravierenden Folgen verknüpft sein könnte. In diesem Zusammenhang stellen sich viele sehr ernste Fragen: Soll zukünftig die WHO global verbindlich für alle Mitgliedstaaten über die Ausrufung von Pandemien allein entscheiden können und entsprechende Massnahmen wie z.B. Lockdowns und Schulschliessungen verhängen können? Wie soll zukünftig das Zusammenspiel von WHO und den Mitgliedstaaten aussehen?

Was hat das Volk zu sagen?

Sollte dieser globale Pandemievertrag tatsächlich abgeschlossen werden, wie ist sein Verhältnis zum nationalen Recht? Steht dieser über der Schweizer Verfassung mit der Folge, dass die Schweiz in ihrem Handlungsspielraum massiv eingeschränkt wäre? Welche Folgen hätte ein solcher Vertrag auf das föderalistische System der Schweiz? Wer vertritt bei diesem Vertrag die Interessen der Schweizer Bevölkerung? Welche Absichten verfolgt der Bundesrat bei diesen Verhandlungen? Ist die Stossrichtung eines globalen Vertrags tatsächlich der richtige Weg, in Anbetracht dessen, dass die WHO massgeblich Gelder von privaten Stiftungen erhält und die Unabhängigkeit der WHO nicht gewährleistet erscheint?

Wer über den Ausnahmezustand entscheidet, befiehlt

Die WHO nennt selbst den Vertrag ein «historisches» Abkommen zum Umgang mit künftigen Pandemien. 2022 sagte der umstrittene deutsche Gesundheitsminister Karl Lauterbach über den WHO-Vertrag: «Der Ausnahmezustand wird die Normalität sein.» Die WHO will nicht mehr nur – wie bisher – Empfehlungen an die Regierungen der Mitgliedstaaten abgeben, sondern Entscheidungen treffen, die als Gesetze gelten und sogar über der Verfassung stehen würden. Bundesrat Alain Berset sagte bereits 2022 bei der Eröffnung der WHO-Weltgesundheitsversammlung, man müsse die «Gesundheitsarchitektur » der WHO unterstützen, also den Pandemievertrag der WHO. Gut möglich, dass der scheidende Bundesrat eine führende Rolle bei der Abschaffung demokratischer Regeln in der WHO spielen wird.

 

Pro Schweiz hat sich intensiv mit diesem Vertrag beschäftigt. Die Organisation fordert den Bundesrat auf, eine unabhängige Untersuchung des WHO-Covid- Managements zu unterstützen. Die Information und die Mitbestimmung des Parlamentes und der zuständigen Kommissionen müssen intensiviert werden. Die Kompetenz zu Vertragsabschlüssen im WHO-Bereich kann und darf nicht mehr allein beim Bundesrat liegen. Und wohl die wichtigste Forderung: Der Bundesrat muss prüfen, ob im Zusammenhang mit der WHO-Politik das obligatorische Staatsvertragsreferendum erweitert werden muss. Es ist höchste Zeit, dass das seltsame Gebaren der WHO auch in der Schweizer Politik endlich zum Thema wird!

über den Autor
Reinhard Ulrich Wegelin
SVP (ZH)
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