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Wie versteckt man eine «Leiche»?

Trotz tiefer Rückzahlungsquote bei der Alimentenbevorschussung bleibt der offene Betrag konstant. Die Zahlen täuschen. Viele Inkassofälle werden nicht weiterverfolgt.

(Bild: Abteilung Soziales und Gesundheit, Bülach)

Keine Angst, es geht nicht um eine echte Leiche, sondern um sogenannte «Inkassoleichen » im Bereich der Alimentenbevorschussung (Siehe dazu meinen Artikel «Von Rabenvätern»). Anhand der obenstehenden Tabelle möchte ich das erläutern.

Sozialhilfequoten nach Zivilstand. (Bild: Städteinitiative Sozialpolitik)

Wie man sieht, pendelt der effektiv offene Betrag über die letzten fünf Jahre um die fünf Millionen Schweizer Franken – und das trotz tiefer Rückzahlungsquote. Wie kann das sein? Eine mögliche Erklärung für die Zahlen ist Paragraph 33 der Verordnung über die Alimente. Dieser besagt: «Die Jugendhilfestelle stellt Inkassomassnahmen gemäss § 27 Abs. 1 lit. e ein, wenn sie während vier Jahren erfolglos waren, frühestens aber vier Jahre nach Auszahlung der letzten Bevorschussung oder Überbrückungshilfe oder der Rechtskraft des Rückforderungsentscheids. Im Einvernehmen mit der zuständigen Gemeinde können die Inkassomassnahmen früher eingestellt werden.» Mit anderen Worten: Der Inkassofall wird vom Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB), das für die Alimentenbevorschussung zuständig ist, nicht mehr weiterverfolgt und der entsprechenden Gemeinde übergeben. Im Fall der Stadt Bülach übernimmt dann die Finanzabteilung. Somit werden die effektiven Kosten über mehrere Kassen verteilt und niemand hat wirklich die Übersicht. Des Weiteren führt weder das kantonale Amt für Statistik noch das AJB eine Rückzahlungsquote. Aber was noch viel interessanter wäre: Wie viele ungelöste Fälle sind in den Büchern der Gemeinden versteckt? Bei 160 Gemeinden im Kanton Zürich dürften neben den Zahlen des AJB diese versteckten «Inkassoleichen» noch zusätzlich einschenken. Ebenso gilt es, zu beachten, dass es eine Verjährungsfrist von 20 Jahren gibt.

Je tiefer die Fallzahlen, desto tiefer der Nettoaufwand?

Soweit ich das aus meiner Froschperspektive beurteilen kann, gibt es keinen Zusammenhang zwischen tiefen Fallzahlen und Nettoaufwand. Um das zu verdeutlichen, habe ich zwei Kennzahlen aus Bülach genommen. Zwischen 2013 und 2021 haben sich die Fallzahlen fast halbiert. Grund dafür war eine Anpassung der Verordnung durch den Regierungsrat. Der Nettoaufwand müsste demzufolge auch kleiner geworden sein, ist aber über die Jahre hinweg in etwa gleichgeblieben.

Beziehungsstatus und Sozialhilfe

Anhand der Grafik sieht man über alle Städte hinweg, dass unter Geschiedenen die Sozialhilfequote überdurchschnittlich ist, während der Anteil der Verwitweten eher unterdurchschnittlich ist. Da bekommt der Heiratsspruch «bis der Tod euch scheidet» eine ganz neue Bedeutung. Wer also eine aktive Sozialpolitik betreiben will und nicht nur verwalten möchte, nimmt sich der Problematik der Alimentenbevorschussung an. In Bülach machen die alleinerziehenden Mütter einen grossen Anteil der Langzeitsozialhilfebezüger aus. Auch darum reiche ich beim Kanton eine Einzelinitiative ein mit dem Wortlaut «Der Kanton ergreift Massnahmen zur Erhöhung der Rückzahlungsquote im Bereich der Alimentenbevorschussung».

Wer die Einzelinitiative ebenfalls unterschreiben möchte, kann sich bei mir melden unter stefan_basler@hotmail.com.

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Stefan Basler
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