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Windenergieanlagen sorgen auch für massive Einschränkungen

Windenergieanlagen führen im Winter in ihrer Umgebung zu massiven Einschränkungen. Dies zeigt sich im Windpark Verenafohren im grenznahen Wiechs am Randen, wo mit entsprechenden Ampeln und Warnschildern auf das Sperrgebiet hingewiesen wird.

Nur wenige hundert Meter von der Schweizer Landesgrenze entfernt stehen auf dem Verenafohren auf Gemeindegebiet von Tengen mit dem Ortsteil Wiechs am Randen oberhalb von Büttenhardt SH auf einer Fläche von 76 Hektaren drei grosse Windkraftanlagen. Diese weisen je eine Gesamthöhe von 199,5 Metern auf, wobei die Nabenhöhe sich auf 134 Metern befindet. Die Länge der Rotoren beträgt 65,5 Meter. Die Nennleistung liegt bei 3,3 MW pro Anlage, was theoretisch einer Leistung von 86 724 MW/h Stromproduktion entspricht. Doch es sind nur rund 20 000 MW/h, was einer mittleren Leistung von 23 Prozent entspricht. Mit anderen Worten heisst dies, dass die Anlage im Mittel nur an einem Tag während 5,52 Stunden unabhängig von der Nachfrage und völlig witterungsabhängig Strom produziert. In den aktuell laufenden Diskussionen über mögliche Windparkanlagen im Kanton Zürich wird aber bewusst ein durchaus gewichtiges Problem ausgeklammert. Denn im Winter wird dieser Windpark auf dem Verenafohren zum Sperrgebiet, welches durch Ampeln vor Ort angeordnet wird. Analog zu den Flugzeugen kommt es im Winter auf den Rotoren zu Vereisungen, welche dann während des Betriebs abgeworfen und somit in der Umgebung zu einer gewissen Gefahr werden. Auf den entsprechenden beiden Warnschildern heisst es: «Achtung Eisabwurf – Lebensgefahr» und «Das Benutzen des Weges ist beim Blinken der Warnleuchte untersagt». Konkret heisst dies, dass mit der Realisierung von Windparkanlagen in Naherholungsgebieten ein beachtlicher Interessenkonflikt entsteht, wenn dieser zugleich zu einem Windpark wird. Dies hätte auch Folgen für viele bisher in Betracht gezogene Standorte für Windkraftanlagen. Viele davon befinden sich in Naherholungsgebieten, welche dann plötzlich während des Winters nicht mehr betreten werden dürften. Dadurch erhöht sich der Druck auf andere Naherholungsgebiete, weil man durchaus ein Ausweichen erwarten muss. Ob auch die Bewirtschaftung des Waldes beeinträchtigt wäre, ist nicht bekannt.

über den Autor
Roland Müller
SVP (ZH)
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